Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Avion Gold Corp.: Neu entdeckte Goldzone liefert 1,72 g/t Gold über 45,0 m

25.05.2012  |  Presse
Avion Gold Corporation veröffentlichte gestern die Ergebnisse von 75 in diesem Jahr vorgenommenen Bohrungen im Gebiet der Vindaloo-Zone des Hounde-Projekts in Burkina Faso.

Die jüngsten Bohrungen lieferten die bisher besten Ergebnisse, darunter ein oberflächennaher Abschnitt von 2,96 g/t Gold über 87,0 Meter am nördlichen Rand der aktuell definierten Ressourcen. Zudem wurde eine neue mineralisierte Zone geschnitten, diese lieferte 1,72 g/t Gold über 45,0 Meter.

Es folgt eine Auswahl der besten Bohrergebnisse:

• 1,50 g/t Gold über 32,0 Meter;
• 3,59 g/t Gold über 19,0 Meter;
• 31,27 g/t Gold über 4,0 Meter;
• 2,18 g/t Gold über 31,0 Meter;
• 3,01 g/t Gold über 21,0 Meter;
• 2,96 g/t Gold über 87,0 Meter;
• 2,45 g/t Gold über 20,0 Meter;
• 1,59 g/t Gold über 57,0 Meter;
• 1,72 g/t Gold über 45,0 Meter;
• 26,4 g/t Gold über 4,0 Meter;
• 34,5 g/t Gold über 2,0 Meter.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Rundblick


Mineninfo
Avion Gold Corp.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"