Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Aktuelle Markteinschätzung zu Platin

29.06.2012  |  Harald Weygand
Die Bullen in Platin konnten die positiven Vorgaben der ausgebildeten SKS-Formation nicht nutzen und scheiterten an der 1.500 $-Marke. Im Anschluss fiel der Wert wie erwartet unter die Unterstützungen bei 1.470 $ und 1.417 $ und fiel direkt an die entscheidende Haltemarke bei 1.375 $.


Charttechnischer Ausblick:

Sollte Platin jetzt nicht der direkte Wiederanstieg über 1.417 $ gelingen, kann es zu einem Bruch der 1.375 $-Marke kommen. Dieses Verkaufssignal würde Abgaben bis 1.338 $ und 1.296 $ auslösen.

Ein Anstieg über 1.417$ könnte dagegen eine leichte Erholung bis 1.448 $ und 1.487 $ nach sich ziehen. Doch erst der Ausbruch über 1.500 $ könnte den Wert wieder in neutrales Fahrwasser zurückbringen.


Kursverlauf vom 06.06.2012 bis 29.06.2012 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Stunde)
Open in new window


Kursverlauf vom 02.03.2012 bis 29.06.2012 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Tag)

Open in new window


© Harald Weygand

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"