Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Aktuelle Markteinschätzung zu Platin

19.07.2012  |  Harald Weygand
Platin fiel Ende Juni ein weiteres Mal an die Unterstützung bei 1.375 $, konnte jedoch nach einer dort einsetzenden Erholung nicht über den Widerstand bei 1.487 $ ausbrechen. Zuletzt durchbrach es die Unterstützung bei 1.417 $ und droht nun unter 1.375 $ zurückzufallen.


Charttechnischer Ausblick:

Zunächst dürfte das Edelmetall bis 1.375 $ abfallen. Würde diese Marke ebenfalls nachhaltig durchbrochen, wäre ein Verkaufssignal aktiv, das zu Verlusten bis 1.338 $ und 1.295 $ führen dürfte.

Kann sich Platin dagegen über 1.417 $ zurückarbeiten, wäre eine Erholung bis 1.475 $ und 1.487 $ die Folge. Doch erst ein Ausbruch über diese Zone wäre bullisch zu werten und würde Folgekäufe bis 1.534 $ und 1.599 $ auslösen.


Kursverlauf vom 29.06.2012 bis 19.07.2012 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Stunde)
Open in new window


Kursverlauf vom 14.03.2012 bis 19.07.2012 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Tag)

Open in new window


© Harald Weygand

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"