Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Queenston Mining Inc. schneidet bei AK 14,5 g/t Gold über 5,9 Meter

25.07.2012  |  Presse
Queenston Mining Inc. gab gestern neue Ergebnisse von acht Oberflächen-Diamantbohrungen auf der AK-Liegenschaft bekannt. Das Projekt befindet sich in Kirkland Lake, Ontario, und ist zu 100% Eigentum des Unternehmens. Die Bohrungen konnten die Lagerstätte sowohl in Richtung Oberfläche als auch in Richtung Westen erweitern. Zu den besten neuen Ergebnissen gehören:

• 11,3 g/t Gold über 4,2 Meter (AKC11-52);
• 8,2 g/t Gold über 10,7 Meter und darin 14,5 g/t Gold über 5,9 Meter (Bohrloch AKC12-60);
• 5,5 g/t Gold über 10,1 Meter und darin 6,1 g/t Gold über 8,8 Meter (Bohrloch AKC12-55);
• 3,1 g/t Gold über 10,5 Meter und darin 5,3 g/t Gold über 3,0 Meter (Bohrloch AKC11-53);
• 4,6 g/t Gold über 5,1 Meter und darin 7,6 g/t Gold über 3,0 Meter (Bohrloch AKC12-59).

Das Unternehmen gab zudem den Beginn eines Tiefenbohrprogramms auf der Liegenschaft bekannt.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Rundblick


Mineninfo
Queenston Mining Inc.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"