Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Aktuelle Markteinschätzung zu Platin

14.08.2012  |  Harald Weygand
Platin fällt in dieser Woche bereits zum fünften Mal an die wichtige Unterstützung bei 1.375 $ zurück. Ausbruchsversuche über das Widerstandscluster zwischen 1.425 und 1.432 $ waren zuvor gescheitert, womit sich dort ein bärisches Doppelhoch gebildet hat.


Charttechnischer Ausblick:

Wird die 1.375 $-Marke jetzt unterschritten, wäre ein Verkaufssignal aktiv, das zunächst zu einem Abverkauf bis 1.338 $ führen dürfte. Unterhalb dieser Marke kann sich der Abwärtstrend im Anschluss bis 1.295 $ fortsetzen. Sollte die 1.375 $-Marke dagegen verteidigt werden, kann ein Anstieg bis 1.425 - 1.432 $ führen. Sollte dieser Widerstandsbereich überschritten werden, sind Zugewinne bis 1.460 $ und 1.475 $ zu erwarten.

Kursverlauf vom 23.07.2012 bis 14.08.2012 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Stunde)

Open in new window


Kursverlauf vom 29.03.2012 bis 14.08.2012 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Tag)

Open in new window


© Harald Weygand

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"