Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Silberpreis bis 48 Dollar in 2013

11.12.2012  |  DAF
Open in new windowMit knapp 20 Prozent Wertentwicklung sieht Michael Blumenroth, Zertifikateexperte bei db X-markets Silber als klaren Gewinner dieses Jahr. Und für 2013 sehen das Gros der Analysten im Durchschnitt einem Preis von 44 Dollar je Unze. In der Spitze gehen die Schätzungen allerdings auch bis 48 Dollar.

Die Überlegungen dahinter sind eine festere Konjunktur in China, dass Silber auch weiterhin neben dem Gold als "sicherer Hafen" oder auch "Gold des kleinen Mannes" gesehen wird. Ausserdem die neuen Verwendungszwecke wie z.B. bei Medikamenten und in der Sportbekleidung. Trotzdem ist Vorsicht geboten, denn die Preisbewegungen von Silber unterliegen grossen Schwankungen. Tendenziell folgt der Silberpreis, so Blumenroth, dem Gold.

Doch momentan scheint Silber ein Eigenleben zu entwickeln und sich vom Gold abzukoppeln. Die Aufwärtsbewegung ist deutlich zu erkennen, anders als beim verhaltenen Goldpreis. Wie sich das ein Anleger zunutze machen kann, sehen Sie im Video.

Zum DAF-Video: Videobeitrag ansehen


© DAF Deutsches Anleger Fernsehen AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Rundblick


Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"