Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Newmont Mining Corp.: Gold- und Kupferproduktion im zweiten Quartal

11.07.2013  |  Minenportal.de
Newmont Mining Corporation gab gestern die vorläufigen operativen Ergebnisse für das zweite Quartal dieses Jahres bekannt. Demnach beläuft sich die dem Unternehmen zurechenbare Produktion auf 1,167 Mio. Unzen Gold sowie 34 Mio. Pfund Kupfer. Im Vergleich zum ersten Quartal dieses Jahres, in welchem 1,165 Mio. Unzen Gold und 38 Mio. Pfund Kupfer gefördert worden waren, ist die Kupferproduktion um 11% gesunken, während die Goldproduktion nahezu unverändert blieb.

Während der drei Monate bis 30. Juni verkaufte das Unternehmen 1,213 Mio. Unzen Gold und 37 Mio. Pfund Kupfer. Im Märzquartal beliefen sich die Verkäufe auf 1,140 Mio. Unzen Gold und 31 Mio. Pfund Kupfer.

Für das Gesamtjahr 2013 rechnet das Unternehmen mit einer Goldproduktion von 4,8 bis 5,1 Mio. Unzen und einer Kupferproduktion von 150 bis 170 Mio. Pfund.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Rundblick


Mineninfo
Newmont Corp.
Bergbau
853823
US6516391066
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"