Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Alamos Gold Inc. übernimmt Orsa Ventures Corp.

23.07.2013  |  Minenportal.de
Alamos Gold Inc. gab heute bekannt, dass sich das Unternehmen mit Orsa Ventures Corporation über einen freiwilligen Zusammenschluss geeinigt hat. Alamos wird demnach sämtliche ausgegebenen und ausstehenden Aktien Orsas und damit einhergehend dessen Quartz-Mountain-Liegenschaft in Oregon sowie weitere Projekte in Oregon und Nevada erwerben. Die Quartz-Mountain-Liegenschaft verfügt über abgeleitete Ressourcen von 2,85 Mio. Unzen Gold.

Gemäß Vereinbarung erhalten die Aktionäre von Orsa Ventures für jede gehaltene Aktie 0,10 CAD in bar, womit die Transaktion einen Wert von 3,5 Mio. CAD darstellt. Bevor diese wirksam werden kann, muss nun unter anderem die Zustimmung von mindestens 2/3 der Orsa-Aktionäre auf der Sonder-Hauptversammlung eingeholt werden.

Erst am 12. Juli hatte Alamos einen freiwilligen Zusammenschluss mit Esperanza Resources Corporation für 69,4 Mio. CAD angekündigt.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Alamos Gold Inc.
Bergbau
A14WBB
CA0115321089

weitere Unternehmen:

Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"