Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Sierra Metals Inc. gibt Quartalsdividende bekannt

10.01.2014  |  Minenportal.de
Sierra Metals Inc. teilte gestern mit, dass das Unternehmen für das vierte Quartal 2013 eine Dividende in Höhe von 0,016 CAD je Stammaktie erklärt hat. Zahlbar ist diese am 31. Januar 2014 an die Inhaber der ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien per 21. Januar 2014. Insgesamt summiert sich die Bardividende damit auf 2,5 Mio. CAD.

Im Oktober hatte das Unternehmen bekannt gegeben, seinen Aktionären die Möglichkeit zu bieten, statt der Auszahlung der Dividende weitere Stammaktien von Sierra Metals zu erhalten. Sämtliche der im Rahmen des Planes ausgegebenen Aktien können für die Aktionäre so mit einem Nachlass von bis zu 5% auf den volumengewichteten 10-Tage-Durchschnittskurs der Aktie zum Tag der Dividendenzahlung verbunden sein.

Im Hinblick auf die aktuelle Quartalsdividende haben die Aktionäre noch bis zum 14. Januar die Gelegenheit, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und sich entsprechend für die Teilnahme am Reinvestitionsplan einzutragen.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Sierra Metals Inc.
Bergbau
A1J9PT
CA82639W1068
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"