Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Chartanalyse des Goldkurses

03.02.2015  |  Thomas May
Nach dem Ausbruch aus der mittelfristigen Dreieckskonsolidierung setzte Gold seinen Höhenflug bis Ende Januar fort und erreichte den Widerstand bei 1.296,53 $. Diese Marke wurde zuletzt zum Ausgangspunkt für eine bullische Flaggenformation, die einen weiteren Anstieg nahelegt.


Charttechnischer Ausblick:

Ausgehend von der Unterstützung bei 1.255,00 $ könnte Gold jetzt über die kurzfristige Abwärtstrendlinie bei aktuell 1.279,10 $ ausbrechen und damit ein kleines Kaufsignal auslösen. Zugewinne bis 1.307,59 $ wären die Folge. Ein Anstieg über diese Marke dürfte für die Bullen zum Befreiungsschlag werden: In diesem Fall wäre bereits eine Kaufwelle bis 1.380,00 $ möglich.

Derzeit würde erst ein Rücksetzer unter die 1.240,00 $-Marke für eine ausgiebige Korrektur sprechen. Diese könnte Gold bis 1.214,55 $ und darunter bis 1.200,00 $ führen.

Kursverlauf vom 22.10.2014 bis 03.02.2015 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Tag)

Open in new window

© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"