Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Edelmetalle: Markteinschätzung des Platinpreises

10.02.2015  |  Thomas May
Nach dem Scheitern an der Barriere bei 1.289 $ stellten die Bullen bei Platin ihre Kaufbereitschaft weitgehend ein und der Wert fiel an die Unterstützung bei 1.222 $ zurück. Die anschließende Erholung endete an der Hürde bei 1.255 $ und der Wert brach erneut deutlich ein. Aktuell versuchen die Bären auch die 1.222 $-Marke zu durchbrechen.


Charttechnischer Ausblick:

Wird die Unterstützung bei 1.222 $ jetzt endgültig aufgegeben, käme es zu einem Einbruch bis 1.175 $. Die zentrale Supportmarke sollte zunächst eine Erholung auslösen. Wird die Marke dagegen gebrochen, stünde ein Abverkauf bis 1.125 $ auf dem Plan.

Aktuell würde erste ein Ausbruch über 1.255 $ für die Wiederaufnahme der Aufwärtstendenz sprechen. In diesem Fall dürfte Platin erneut bis 1.289 $ ansteigen. Derzeit ist jedoch fraglich, ob die Hürde in Richtung 1.360 $ überwunden werden kann.

Kursverlauf vom 04.09.2014 bis 10.02.2015 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Tag)

Open in new window

© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"