Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold - Kampf um den Kreuzwiderstand entbrannt

20.03.2015  |  Thomas May
Trotz mehrfacher Attacken der Bären gelang es der Käuferseite bei Gold im Bereich der Unterstützung bei 1.150,00 $ einen kurzfristigen Boden auszubilden und den Abwärtstrend vorerst zu stoppen. Aktuell versuchen die Bullen den mehrfachen Kreuzwiderstand bei 1.170,00 $ zu durchbrechen.


Charttechnischer Ausblick:

Auf Höhe einer früheren Abwärtstrendlinie und der Oberseite des seit Ende Januar intakten Abwärtstrendkanals stehen die Bullen vor der Herausforderung die 1.170,00 $-Marke zu knacken. Sollte dies gelingen, dürfte eine steile Kaufwelle einsetzen, die letztlich direkt bis 1.200,00 $ führen dürfte. Oberhalb der Hürde wäre mit einer Ausweitung des Anstiegs bis 1.223,30 $ zu rechnen.

Scheitern die Ausbruchsbemühungen der Käuferseite, dürfte der Goldpreis vom aktuellen Niveau wieder an die 1.150,00 $-Marke fallen. Darunter würde die langfristige Unterstützung bei 1.125,00 $ angegriffen.

Kursverlauf vom 13.11.2014 bis 20.03.2015 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Tag)

Open in new window

© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"