Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold - Ein Hoch sollte noch kommen

19.06.2015  |  Thomas May
Der Goldpreis löste sich gestern deutlich von der Unterstützung bei 1.183,00 $ und schoss zwischenzeitlich sogar über die Marke von 1.200,00 $. Bis zum Handelsschluss konnte sich das Edelmetall aber nicht über diesem Kurslevel halten. Die Seitwärtsrange der vergangenen Tage wurde zumindest positiv aufgelöst. Einen ersten wichtigen Schritt haben die Käufer also gemacht.


Charttechnischer Ausblick:

Ein weiteres Hoch im heutigen Handel sollte nach dem starken Kaufimpuls gestern machbar sein. Im Idealfall markiert der Goldpreis dieses Hoch bei 1.209,00 $, wo sich der mittelfristige Abwärtstrend mit einer horizontalen Hürde zu einem Kreuzwiderstand trifft. Über 1.209,00 $ hätte das Edelmetall sogar viel Luft in Richtung 1.224,20 $. Dagegen wäre ein sofortiger Rückfall unter 1.183,00 $ bearish. Unterhalb des Zwischentiefs bei 1.172,20 $ könnte es sogar zu einer Verkaufswelle in Richtung 1.150,00 $ kommen.

Kursverlauf vom 12.01.2015 bis 19.06.2015 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Tag)

Open in new window

© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"