Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Platin - Kaufwelle setzt sich fort

21.08.2015  |  Thomas May
Platin konnte Anfang August bei 944 $ einen bullischen Doppelboden ausbilden und in der Folge der Ausbildung dieser Trendwendeformation dynamisch in Richtung des Widerstands bei 1.003 $ ansteigen. Die Hürde wurde in dieser Woche überwunden und der Kaufimpuls bis an die Barriere bei 1.035 $ fortgesetzt.


Charttechnischer Ausblick:

Nach dem jüngsten Kaufsignal steht Platin aktuell kurz vor der Fortsetzung der steilen Erholung. Ein nachhaltiger Ausbruch über 1.035 $ sollte die Bullen zusätzlich beflügeln und zu einer Kaufwelle bis 1.065 $ führen. Darüber würde bereits die 1.086-$-Marke angesteuert. Kommt es jetzt dagegen zu Gewinnmitnahmen und einer leichten Korrektur, wäre ausgehend von 1.003 $ mit einem weiteren massiven Anstieg zu rechnen. Ein Bruch der Marke würde dagegen zu Abgaben bis 980 $ führen. Doch erst unterhalb dieser kleinen Unterstützung wäre die Rally beendet und ein Abverkauf bis 944 $ die Folge.

Open in new window

© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"