Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Platin - Im Rückwärtsgang

15.09.2015  |  Thomas May
Nach einer Bodenbildung bei 944 $ erholte sich der Platinkurs und das Edelmetall stieg bis an die Hürde bei 1.035 $. Diese Marke wurde Mitte August allerdings von den Bären verteidigt und eine weitere Abwärtsbewegung ausgelöst, die zuletzt zu einem Bruch der kurzfristigen Aufwärtstrendlinie führte. Gestern fiel Platin bereits wieder an die 944 $-Marke zurück.


Charttechnischer Ausblick:

Platin steht kurz vor einem weiteren mittelfristigen Verkaufssignal. Sollte die 944 $-Marke nicht für eine Bodenbildung genutzt werden, käme es zunächst zu einem Einbruch bis 920 $. Mittelfristig würde der Wert jedoch bereits bis 900 $ und 883 $ abverkauft. Kann das Edelmetall dagegen an der 944 $-Marke drehen, wäre eine leichte Erholung bis 967 $ die Folge. Darüber würde die 1.003 $-Marke angesteuert. Allerdings käme es erst bei einem Bruch dieser Marke zu einem Kaufsignal, dem ein Anstieg bis 1.035 $ folgen dürfte.

Open in new window

© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"