Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Platin: Bereit zum großen Sprung

25.02.2016  |  Thomas May
Mitte Januar startete bei Platin ein steiler Anstieg, die das Edelmetall über die Widerstände bei 900 und 920 USD antrieb und damit den Abwärtstrend seit Oktober 2015 beendete. In der Folge stieg der Wert bis an den Widerstand bei 967 USD. Dort bildet sich seit ein paar Tagen eine schmale Seitwärtsbewegung, die auf eine Fortsetzung des Trends hindeutet.


Charttechnischer Ausblick:

Nachdem die Unterstützung bei 920 USD in den letzten Tagen mehrfach erfolgreich verteidigt wurde, dürfte Platin von dort über die Hürde bei 944 USD klettern und den zentralen Widerstand bei 967 USD angreifen. Gelingt der Ausbruch über die Marke, wäre ein weiterer Anstieg bis 1.003 USD möglich. Oberhalb dieser Barriere könnte sich der Impuls bis 1.037 USD ausdehnen. S

etzt Platin dagegen unter 920 USD zurück, wäre der Anstieg unterbrochen und eine Korrektur bis 900 und 883 USD die Folge. Hier dürfte das Edelmetall wieder nach Norden abdrehen.

Open in new window

© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"