Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold startet die Aufholjagd zu Silber jetzt?

20.04.2016  |  Thomas May
Seit dem Verlaufshoch bei 1.285,80 USD Mitte März korrigiert Gold den vorherigen, enormen Aufwärtstrend und setzte dabei an die Unterstützungszone um 1.200,00 USD zurück. In der vergangenen Woche überwanden die Bullen jedoch eine kurzfristige Abwärtstrendlinie und kauften den Wert an die Barriere bei 1.265,00 USD.


Charttechnischer Ausblick:

Mit dem jüngsten Anstieg stehen die Bullen kurz vor der Fortsetzung des Aufwärtstrends der Vormonate. Ein Ausbruch über 1.265,00 USD würde hierzu den Startschuss liefern und für einen Angriff auf 1.285,80 USD sorgen. Überwinden die Käufer auch diese Marke, würde sich eine Rally bis 1.307,59 USD und darüber bereits bis 1.330,00 USD anschließen.

Ein Bruch der Unterstützung bei 1.224,20 USD würde diese Chance zunächst zunichtemachen und für Abgaben bis 1.200,00 USD sorgen. Dort müssten die Bullen wieder aktiv werden. Andernfalls droht ein Abverkauf bis 1.180,90 USD und 1.162,00 USD.

Open in new window

© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"