Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Goldpreis: Auf der Startrampe

06.05.2016  |  Thomas May
Ausgehend von einem neuen Verlaufshoch bei 1.285,80 USD setzte der Goldpreis ab Mitte März zu einer zeitlich ausgeprägten Korrektur an, die jedoch vor der 1.200,00 USD -Marke wieder auf Käufer traf. In einer steilen Kaufwelle konnte Gold in den letzten Tagen diese Korrektur hinter sich lassen und an die Barriere bei 1.307,59 USD steigen.


Charttechnischer Ausblick:

Seit dem Erreichen der 1.307,59 USD-Marke bildet Gold eine bullische Flagge aus, die jetzt nach oben durchbrochen und damit auch das Hoch überwunden werden könnte. Anschließend wäre der Weg für eine Kaufwelle bis 1.330,00 USD frei. Darüber könnte der Wert sogar bis 1.365,00 USD klettern. Sollte das Edelmetall dagegen wieder unter 1.265,00 USD zurückfallen, könnte ausgehend von der Aufwärtstrendlinie bei aktuell 1.245,00 USD ein neuer Anstieg starten. Darunter wäre allerdings mit einem Abverkauf bis 1.224,00 und $1.200,00 USD zu rechnen.

Open in new window

© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"