Suche
 
Folgen Sie uns auf:

European Lithium: Antrag bei Gericht bezüglich Korrekturmeldungen; Aktien werden wieder in Handel aufgenommen

26.07.2017  |  IRW-Press
26. Juli 2017 - European Lithium Ltd. (ASX:nEUR, FRA:nPF8)n(das Unternehmen) gibt bekannt, dass die Korrekturmeldungen vom 8. Juni 2017, 15. Juni 2017 und 3. Juli 2017 (Korrekturmeldungen) bezüglich der Ausgabe von Stammaktien am 8., 15. und 30. Juni 2017 (Aktien) fehlerhaft waren.

Das Unternehmen bestätigt, dass es am 11. Juli 2017 einen korrigierten Prospekt bei der Australian Securities and Investments Commission eingereicht hat, um das Problem mit den fehlerhaften Korrekturmeldungen zu beheben. Außerdem hat es beim Federal Court of Australia einen Antrag auf Rechtsschutz durch ein Feststellungsverfahren und zusätzliche gerichtliche Anordnungen hinsichtlich des Problems mit der Aktienausgabe und dem nachfolgenden Verkaufsangebot bzw. des Verkaufs durch manche Aktieninhaber gestellt.

Die entsprechende Anhörung findet am 26. Juli 2017 statt; das Unternehmen wird den Markt entsprechend informieren.

Zur Ansicht der vollständigen englischen News folgen Sie bitte dem Link: http://www.asx.com.au/asxpdf/20170726/pdf/43kw8h73g6bnc9.pdf

Nach den vorigen ASX-Ankündigungen bezüglich der Aussetzung der Wertpapiere gibt European Lithium Ltd. (ASX: EUR, FRA: PF8)(das Unternehmen) bekannt, dass es alle Anordnungen des Gerichts in der heutigen Anhörung erfüllt hat. Die Anordnungen lauteten, dass die Verkaufsangebote bzw. Verkäufe der Aktien des Unternehmens, welche am 8., 15. und 30. Juni 2017 ausgegeben worden waren, nicht annuliert wurden, weil das Unternehmen nicht die Bedingungen des Abschnitts 707(3) des Corporations Act 2001 (Cth) eingehalten hätte, sowie dass alle Verkäufer dieser Aktien von der zivilrechtlichen Haftung ausgeschlossen würden.

Eine Kopie dieser Anordnungen des Federal Court of Australia vom 26. Juli 2017 wurde dieser Pressemitteilung angehängt.

Die ASX hat angekündigt, dass die Aktien des Unternehmens zu Beginn des Handelstags am 27. Juli 2017 wieder in den Handel aufgenommen werden.

Zur Ansicht der vollständigen englischen News folgen Sie bitte dem Link: http://www.asx.com.au/asxpdf/20170726/pdf/43kwpxf6ykrl74.pdf


Tony Sage, Non-Executive Chairman
European Lithium Ltd.



Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den deutschsprachigen IR-Kontakt unter European.IR@europeanlithium.com.



Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
European Lithium Ltd.
Bergbau
A2AR9A
AU000000EUR7
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"