Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Palladium: Rekord ist Rekord!

18.08.2017  |  Thomas May
Die Bullen haben in dieser Woche den erfolgreichen Ausbruch über den massiven Widerstand bei 908 USD vollzogen und damit den Aufwärtstrend der letzten Wochen gekrönt. Zuvor war der Wert mehrfach an die Hürde angestiegen, ohne diese jedoch nachhaltig überwinden zu können. Doch mit der Kaufwelle, die bei 872 USD Anfang August begann, kam auch die nötige Durchschlagskraft, um die Kursmarke schließlich zu überschreiten und damit ein Kaufsignal zu generieren.


Charttechnischer Ausblick:

Oberhalb von 908 USD sollte sich die Rally fortsetzen und nach einem Ausbruch über 930 USD direkt bis an das nächsthöhere Kursziel bei 950 USD führen. Dort könnte eine kurze Korrektur einsetzen. Sollte die Marke dagegen direkt durchbrochen werden, spräche dies für die Ausweitung der Kaufwelle bis 966 und 975 USD. Darüber läge das nächste charttechnische Ziel bei 1.015 USD. Und im übergeordneten Bild winken zudem die Höchstmarken aus dem Jahr 2001, die im Bereich von 1.090 USD liegen.

Open in new window

© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"