Billionen Euro sind falsch angelegt
17.09.2017 | Manfred Gburek
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Vielmehr bilden diese beiden Gruppen Solidargemeinschaften, im Branchenjargon Institutssicherung genannt, die über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgeht. Dazu verwaltet der DSGV elf regionale Stützungsfonds, die Sicherungsreserve der Landesbanken und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Sie sollen bei Bedarf für in Not geratene Mitglieder der Sparkassenorganisation einspringen. Unter den Genossen übernehmen die in der FinanzGruppe vereinigten 972 Institute einschließlich der DZ Bank und einiger Sonderinstitute entsprechende Aufgaben. Während Sparkassen und Genossenschaftsbanken ihren Kunden den vollen Einlagenschutz in unbegrenzter Höhe garantieren, ist er bei den privaten Banken wie folgt geregelt: Neben dem gesetzlichen gibt es einen freiwilligen Schutz, der zurzeit pro Kunde 20 Prozent der Eigenmittel einer Bank ausmacht. Der Prozentsatz soll 2020 auf 15 und 2025 auf nur noch 8,75 Prozent sinken. Für Einlagen, die seit 2012 begründet oder verlängert wurden, gelten - unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung solcher Einlagen - vom 1. Oktober 2017 an die jeweils neuen Sicherungsgrenzen.
Anlass genug, mehr als nur einen Blick auf sie zu werfen. Geschützt sind, wie bereits erwähnt, Konten und auf den Namen eines Kunden lautende Wertpapiere. Darüber hinaus als Sondervermögen geführte offene Fonds und Aktien, die sich ja ebenso wie Fonds in privaten Depots und nicht in Bankbilanzen befinden. Fonds werden wie Aktien zwar von Banken und Sparkassen verwaltet, gehören aber nicht ihnen, sondern ihren Kunden. Im Übrigen sollten Anleger beachten, dass weder Inhaberpapiere, wie die gängigen Anleihen, noch Zertifikate geschützt sind.
Wer sich für Gold interessiert, sei darauf aufmerksam gemacht, dass die Anleihe Xetra-Gold "nicht dem Schutzumfang des Einlagensicherungsfonds unterliegt", wie der Bundesverband deutscher Banken feststellt. Diese Anleihe ist also in erster Linie ein Spekulationsobjekt für Anleger, die der Abgeltungsteuer entgehen möchten. Denn falls mit ihr Kursgewinne anfallen, bleiben diese nach mindestens einem Jahr Haltedauer in unbegrenzter Höhe steuerfrei.
Der 1. Oktober bringt auch für institutionelle Kunden allerlei Neuerungen mit sich. So fallen jetzt Bund, Länder und Kommunen aus der freiwilligen Einlagensicherung raus. Der Schutz für Unternehmen, Versicherungen und halbstaatliche Stellen, etwa Versorgungswerke, bleibt zwar erhalten, aber in veränderter Form.
Aus Anlegersicht interessanter dürfte sein, bei welchen bankähnlichen Instituten es keinen Schutz gibt: Finanzholdings, Zahlungsinstitute, Vermögensverwaltungen, Unternehmen, die im Kredit- und Factoringgeschäft, im Finanzierungsleasing, im Handel mit Finanzinstrumenten, im Emissions- oder Platzierungsgeschäft, in der Corporate Finance Beratung, der Portfolioverwaltung und im Depotgeschäft tätig sind. Solche Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, ständig ein Auge auf die eigenen Finanzen zu haben.
Bleibt zum Schluss noch die Frage, wie Anleger sich jetzt verhalten sollten, um ihr Geld in Sicherheit zu bringen. Da drängt sich zunächst die Antwort auf: Unterhalb von 100.000 Euro je Kunde und Bank ist Sicherheit gegeben, sieht man von der Geldentwertung durch Inflation und von den immer häufigeren ärgerlichen Gebühren ab.
Und oberhalb? In diesem Fall bietet sich an, Konten bei mehreren Banken und Sparkassen zu unterhalten. Wer schließlich über flüssiges Kapital in Millionenhöhe und darüber verfügt, ist gut beraten, es so zu investieren wie erfolgreiche Millionäre: je ein Viertel auf mehreren Konten, in Aktien - am besten nach einem Rücksetzer der Kurse -, in Immobilien - nach einem Rücksetzer der Preise und in Gold einschließlich Silber. Wobei dieser Rat prinzipiell auch für weniger vermögende Anleger gilt.
© Manfred Gburek
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Manfred Gburek ist neben seiner Funktion als Kolumnist privater Investor und Buchautor.
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