Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Moneta Porcupine schneidet 3 m mit 4,16 g/t Au und darin 1 m mit 10,30 g/t Au bei der Discovery-Lagerstätte

28.02.2018  |  Minenportal.de
Moneta Porcupine Mines Inc. veröffentlichte gestern neue Analyseergebnisse von Bohrungen an der auf dem Projekt Golden Highway in Ontario. Die Ergebnisse stammen von zwei Diamantbohrungen bei der Lagerstätte Discovery und vier Diamantbohrungen bei der LC-Lagerstätte.

Zu den Höhepunkten der zuletzt ausgewerteten Bohrkerne zählen nach Angaben von Moneta Porcupine Mines u. a. die folgenden Abschnitte:

Discovery-Zone:

• Bohrloch MGH17-045: 3,00 Meter mit 4,16 g/t Gold und darin 1,00 Meter mit 10,30 g/t Gold;
• Bohrloch MGH17-048: 1,00 Meter mit 3,16 g/t Gold;

LC-Lagerstätte:

• Bohrloch MGH17-044: 6,71 Meter mit 10,82g/t Gold und 6,57 Meter mit 9,53 g/t Gold; darin fanden sich Abschnitte von bis zu 1,00 Meter mit 3,38 g/t Gold;
• Bohrloch MGH17-047: 1,00 Meter mit 2,97 g/t Gold;
• Bohrloch MGH17-039: 0,50 Meter mit 5,18 g/t Gold.


© Redaktion MinenPortal.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Moneta Gold Inc.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"