Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Platin: Erholung mit weiterem Potenzial

08.08.2018  |  Thomas May
Nach dem Bruch der Unterstützung bei 868 USD setzte sich der Abwärtstrend bei Platin im Juni fort und sorgte für einen Abverkauf bis 789 USD. Von diesem Einbruch konnte sich der Wert anschließend erholen und an die Hürde bei 845 USD anstiegen. Nach einem weiteren erfolgreichen Test der Zwischenunterstützung bei 806 USD nehmen die Bullen die Hürde bei 845 USD aktuell erneut ins Visier.


Charttechnischer Ausblick:

Bei Platin zeichnet sich eine dreiecksförmige Konsolidierung ab. Sollte diese mit einem Anstieg über 845 USD nach oben verlassen werden, dürfte der Wert zunächst bis 868 USD klettern. Dort könnte ein Pullback an die 845 USD-Marke folgen. Wird in der Folge auch die 868 USD-Marke überschritten, wäre ein Kaufsignal aktiv, das oberhalb von 885 USD zu einer Aufwärtswelle bis 929 USD führen kann.

Abgaben unter 806 USD würden dagegen für die Fortsetzung des Abwärtstrends sprechen. In diesem Fall käme es zu Verlusten bis 789 und 775 USD.

Open in new window

© Thomas May



Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"