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Der Dominoeffekt - Rumänien ist nun mit von der Partie

09.04.2019  |  Ronan Manly
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Laut dem Museum der Bank of England, verlangt die britische Zentralbank 0,035 Pfund Lagerkosten je Goldbarren per Nacht. Wenn wir unter Verwendung der 60 Tonnen und mit 80 Good Delivery Barren per Tonne kalkulieren, dann wären das etwa 4.800 Goldbarren, die Rumänien in London lagern lässt. Bei 0,035 Pfund je Barren pro Nacht wären das jährliche Lagerkosten von 61.360 Pfund. Bei einer durchschnittlichen Umtauschrate zwischen GBP und RON von 5,13 im Jahr 2017 wären das 314.500 Lei. Demnach sind die Lagerkosten in Höhe von 309.000 Lei im Jahr 2017 ziemlich exakt und beziehen sich tatsächlich auf die Lagerkosten der etwa 60 Tonnen Gold, die bei der Bank of England in London gelagert werden.

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Das Bestehen einer Lagergebühr bedeutet, dass das rumänische Gold in London eingebunden ist. In anderen Worten: Es wird als "Rücklage" a.k.a. "auf zweckgebundener Basis" eingelagert. Das wiederum heißt, dass die Bank of England alle Seriennummern der rumänischen Goldbarren kennt. Zuallererst sollten Dragnea und Nicolae also eine vollständige und ordnungsgemäße Gewichtsliste der Goldbarren von der rumänischen und britischen Zentralbank verlangen, mit der Seriennummer jedes Goldbarren, den Rumänien in London einlagert lässt. Diese Liste, die von den beiden Politikern dann auch publiziert werden sollte, wird verhindern, dass einer dieser Barren verloren geht und wird in jedem Fall auch für die Goldrückführung nach Bukarest notwendig sein.


Der rumänische Gesetzesvorschlag zur Goldrückführung

Dragnea und Nicolae registrierten ihren parlamentarischen Gesetzesvorschlag erstmals am 27. Februar, damit der Senat im Eilverfahren darüber debattieren konnte. Der Name des Gesetzesvorschlags lautet "Ein Legislativvorschlag zur Änderung und Vollendung des Gesetzes Nr. 312/2004 bezüglich des Statuts der Banca Națională a României".

Klugerweise wollen Dragnea und Nicolae die Reserveklausel des Zentralbankenstatuts ändern, indem man einen Wortlaut einbaut, der das Lagern von mehr als 5% des rumänischen Goldes außerhalb des Landes verhindert. Eine derartige Anpassung würde zu einer notwendigen Rückführung eines Großteil des Goldes, das in London gelagert wird, führen.

Anbei dieses Gesetzesvorschlags befindet sich ein Dokument zur Erläuterung der beiden, in dem der Hintergrund und die Motivation für diese Handlung erklärt wird. In dem Dokument schreiben Dragnea und Nicolae, dass es nun keinen Grund mehr gäbe, das Gold im Ausland zu lagern, da die rumänische Wirtschaft nun nachhaltiges Wachstum verzeichne, eine stabile Währung besitze und keinerlei Gefahr einer Krise drohe. Sie schreiben:

"Demnach kann die Regulierung der BNR zwecks der Handhabung der Golddepots im Finanzministerium sowie im Ausland als Teil der Gold- und Devisenreserven modifiziert werden.

Laut den aktuellen Informationen befinden sich etwa 65% der Goldreserven, die gemäß Rechtsvorschriften von der BNR eingerichtet wurden, im Ausland.

Die BNR bezieht keinerlei Einkommen mehr von dieser Menge Gold (beschränkt auf spezielle Handelstransaktionen, einschließlich der Bereitstellung von Garantien), sondern zahlt im Gegensatz dazu sogar Lagergebühren.

Keine wirtschaftliche Situation innerhalb Rumäniens rechtfertigt das Halten derartiger Goldreserven im Ausland und deren verbundene Kosten, wenn diese Goldreserven im Inland ordnungsgemäß in Depots gehalten und ergänzt werden können.

Der Besitz von Gold in ausländischen Depots sollte nicht notwendigerweise verboten werden, jedoch auf eine bestimmte Quantität eingeschränkt werden und konditional von dem Einkommen abhängig sein, das von Handels- und anderen spezifischen Operationen generiert wird.

Entsprechend impliziert die Anwendung einer derartigen Regulierung die Notwendigkeit den Begriff "international" aus der Phrase "internationale Reserven" in Kapitel VII: Gold und Vermögenswerte aus ausländischen Operationen in Gesetz Nr. 321/2004 bezüglich des Statuts der Zentralbank zu entfernen."



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