BaFin untersagt Händler über die Herabsetzung der anonymen Bargeldgrenze zu informieren
17.07.2019 | Redaktion
In unseren Meldungen (12.7., 15.7. und 16.7.) hatten wir über die geplante Herabsetzung der derzeitigen 10.000 Euro Schwelle auf 2.000 Euro für anonyme Edelmetallkäufe zum 1.1.2020 berichtet.
Wie ein Lauffeuer verbreitete sich heute per "Buschfunk“, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeblich einem Münchner Edelmetallhändler untersagt hätte, seine Kunden per Newsletter über die Senkung der Geldwäschegesetzgrenze zu informieren. Die Begründung lautet: "Unlauterer Wettbewerb".
Sollte sich diese Meldung nicht als Fake-News (Falschmeldung) herausstellen, so wäre die Begründung nicht nur absurd, sondern auch dreist und lächerlich!
Fakt ist, dass die Herabsetzung auf die 2.000 Euro Grenze für anonyme Edelmetallkäufe zum 1.1.2020 noch nicht beschlossen ist. Es handelt sich derzeit um einen Referentenentwurf, wobei die Verabschiedung des neuen Passus im Geldwäschegesetz (GwG) für Herbst 2019 geplant ist.
Fakt ist aber auch, dass bei Edelmetallankäufen seit vielen Jahren eine 0 Euro-Grenze existiert, d.h. jeder gewerbliche Ankäufer ist verpflichtet die Identität des Verkäufers festzuhalten. Damit ist die scheinheilige Argumentierung für die Herabstufung hinfällig, da ein Terrorist oder Geldwäscher Edelmetalle auch anonymen verkaufen möchte - was er bekanntlich nicht kann!
Es kann nur vermutet werden, daß die BaFin eventuell Angst vor einer öffentlichen Debatte* hat, denn diese radikale gesetzliche Änderung hätte massiven Einfluss auf alle Bürger - nicht nur für Edelmetallliebhaber. Eine Diskussion um die 2.000 Euro könnte zu erheblichem öffentlichen Druck führen, so dass die Wahrscheinlichkeit gegeben wäre, dass die Grenze nach oben angepasst werden müsste oder gar unverändert bliebe.
Wie sagte einst Jean-Claude Juncker, der derzeitige Präsident der Europäischen Kommission, aus jenem Haus dieser Vorschlag stammt:
*) Analog zur letzten Herabsetzung (2017) von 15.000 Euro auf 10.000 Euro, wo zu Beginn eine 5.000 Euro Grenze geplant war.
© Redaktion GoldSeiten.de
Wie ein Lauffeuer verbreitete sich heute per "Buschfunk“, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeblich einem Münchner Edelmetallhändler untersagt hätte, seine Kunden per Newsletter über die Senkung der Geldwäschegesetzgrenze zu informieren. Die Begründung lautet: "Unlauterer Wettbewerb".
Sollte sich diese Meldung nicht als Fake-News (Falschmeldung) herausstellen, so wäre die Begründung nicht nur absurd, sondern auch dreist und lächerlich!
Fakt ist, dass die Herabsetzung auf die 2.000 Euro Grenze für anonyme Edelmetallkäufe zum 1.1.2020 noch nicht beschlossen ist. Es handelt sich derzeit um einen Referentenentwurf, wobei die Verabschiedung des neuen Passus im Geldwäschegesetz (GwG) für Herbst 2019 geplant ist.
Fakt ist aber auch, dass bei Edelmetallankäufen seit vielen Jahren eine 0 Euro-Grenze existiert, d.h. jeder gewerbliche Ankäufer ist verpflichtet die Identität des Verkäufers festzuhalten. Damit ist die scheinheilige Argumentierung für die Herabstufung hinfällig, da ein Terrorist oder Geldwäscher Edelmetalle auch anonymen verkaufen möchte - was er bekanntlich nicht kann!
Es kann nur vermutet werden, daß die BaFin eventuell Angst vor einer öffentlichen Debatte* hat, denn diese radikale gesetzliche Änderung hätte massiven Einfluss auf alle Bürger - nicht nur für Edelmetallliebhaber. Eine Diskussion um die 2.000 Euro könnte zu erheblichem öffentlichen Druck führen, so dass die Wahrscheinlichkeit gegeben wäre, dass die Grenze nach oben angepasst werden müsste oder gar unverändert bliebe.
Wie sagte einst Jean-Claude Juncker, der derzeitige Präsident der Europäischen Kommission, aus jenem Haus dieser Vorschlag stammt:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert.
Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen,
was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."
(Quelle Zitat: zitiert von Dirk Koch: Die Brüsseler Republik, S. 136,
Der SPIEGEL 52/1999 vom 27. Dezember 1999, spiegel.de)
Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen,
was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."
(Quelle Zitat: zitiert von Dirk Koch: Die Brüsseler Republik, S. 136,
Der SPIEGEL 52/1999 vom 27. Dezember 1999, spiegel.de)
*) Analog zur letzten Herabsetzung (2017) von 15.000 Euro auf 10.000 Euro, wo zu Beginn eine 5.000 Euro Grenze geplant war.
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