Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold - Seitwärts auf hohem Niveau

06.07.2020  |  Thomas May
Nach einem weiteren gescheiterten Ausbruchsversuch über den Widerstand bei 1.760 USD folgte im Mai eine Korrektur, die den Goldpreis bis 1.670 USD drückte. Dort schlugen die Bullen allerdings zu und trieben den Kurs des Edelmetalls innerhalb weniger Tage wieder an die 1.760 USD-Marke und in der Vorwoche auch darüber hinaus. Aktuell tendiert der Wert knapp über der Ausbruchsmarke seitwärts.


Charttechnischer Ausblick:

Nachdem der erste Rücklauf auf 1.760 USD auf Käufer traf, könnten diese Gold jetzt direkt bis zur Hürde bei 1.790 USD ziehen. Sollte der Wert anschließend auch über 1.800 USD ausbrechen, wäre der Weg für eine Kaufwelle bis 1.850 USD frei.

Ein Rücksetzer unter die neuen Unterstützungen bei 1.760 und 1.747 USD würde dagegen zu einem Rückfall bis 1.730 USD führen. Hier sollten die Bullen wieder aktiv werden, da darunter das Momentum des Ausbruchs in sich zusammenfallen und Gold bis 1.703 USD und ggf. 1.670 USD korrigieren würde.

Open in new window

© Thomas May



Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"