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Achtung: Gold-ETF ohne Goldeigentum

24.08.2020  |  Egon von Greyerz
- Seite 4 -
Das Gold wird von einer Zentralbank geliehen oder geleast - und nicht mit klaren Eigentumsrechten gekauft. Also: Ein GLD-Anteilseigner hält nur ein Stück Papier, das ihm keine Anrechte auf physisches Gold verschafft. Ein Papieranspruch an Gold unterscheidet sich stark von realem Goldeigentum. Selbst wenn der Goldpreis steil steigt, könnte der ETF immer noch Bankrott gehen.

Ich hatte schon häufig darauf aufmerksam gemacht: Wenn ein ETF wie der GLD Gold kauft, dann stammt es nicht aus Schweizer Raffinerien. Es kommt stattdessen von den Bullionbanken, die das Gold von einer Zentralbank leihen. Der GLD-ETF führt offizielle Bestandsprüfungen durch, mit Barrenlisten und -nummern. Da Zentralbanken aber nie eine vollständige physische Bestandsprüfung veröffentlichen, kann auch keiner wissen, ob ein und dasselbe Gold eventuell schon mehrfach durch die Zentralbank verliehen wurde.

Also: Erstens ist der GLD nicht Eigentümer des Goldes und zweitens könnte das Gold, dessen Eigentümer er nicht ist, schon mehrfach durch Zentralbanken verliehen worden sein.


GLD mit mehrfachen Gegenpartei-Risiken

Einer der großen Vorteile von physischem Goldeigentum ist, dass es ein von Forderungen und Verbindlichkeiten anderer unbelasteter Vermögenswert ist. Wer hingegen Anteile an einem Gold-ETF wie dem GLD erwirbt, bekommt zum fehlendem Eigentum am zugrundeliegenden Metall auch noch mehrfache Gegenparteirisiken.

GLD-Investoren kaufen Anteile bei seinem Verwalter, dem SPDR Gold Trust. Die Depotbank, die HSBC, akquiriert und lagert das Gold für den Trust. Damit wird die HSBC natürlich zum großen Gegenparteirisiko.

Doch auch die HSBC nutzt Unterdepotbanken, andere Bullionbanken und selbst die Bank of England zur Akquise und Lagerung des Goldes. Das heißt also, dass den Investoren, und zwar auf Ebene der verschiedenen Unterverwalter, gleich mehrfache Risiken entstehen.

Es bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Verwalter, den Unterdepotbanken oder der Depotbank. Das bedeutet, dass Verwalter und Depotbanken nur begrenzte Möglichkeiten haben, rechtliche Schritte gegen Unterdepotbanken einzuleiten. Der Verwalter ist nicht versichert. Das bleibt den Depotbanken überlassen. Das Gold, das über das nicht zugewiesene Konto des Trusts gehalten wird, wird nicht getrennt von den Anlagen der Depotbanken gehalten. Im Fall der Insolvenz einer Depotbank, könnte es möglich sein, dass deren Vermögenswerte nicht zureichend sind, um die Forderungen des Trust zu begleichen.


GLD-Investoren verstehen nicht, was sie da halten

Die relativ detaillierte Erklärung zur Funktionsweise von Gold-ETF wie dem GLD soll dazu dienen, die Investoren (die 82 Milliarden $ in GLD-Anteilen halten) aufzuklären, in was sie wirklich investiert haben.

Für Vermögensschutz-Investoren erfüllt der GLD keines der Kriterien, die mit dem völlig risikofreien Halten eines Reserve-Assets wie Gold erfüllt werden.

Wie oben gezeigt, gibt es beim Goldkauf über den GLD folgende Hauptprobleme:
  • Es handelt sich dabei ein WertPAPIER, das innerhalb des Finanzsystems gehalten wird.
  • Es entstehen mehrfache Gegenparteirisiken.
  • Die Goldbestände werden nicht getrennt von Assets der depotverwaltenden Bank verwahrt.
  • Er ist kein direkter Goldeigentümer.
  • Das Gold wird innerhalb des Finanzsystems gelagert.
  • Die Goldbestände sind möglicherweise mehrfach verliehen.
  • Das Gold ist nicht komplett versichert.
  • Investoren haben keinen Zugang zu ihrem Gold.

Daher sind Goldanlagen über den GLD nicht besser als der Besitz von Gold-Terminkontrakten. Zum Zweck der Vermögenssicherung muss das Gold außerhalb des Bankensystems in den sichersten privaten Tresoreinrichtungen der Welt verwahrt werden. Das Gold muss direkt unter der Kontrolle des Investors stehen, er muss direkten Zugang zum eigenen Gold in den Tresoren haben. Keiner andere Partei darf das Gold des Eigentümers ohne vorherige Autorisierung berühren.

Das Gold muss in den sichersten Rechtsgebieten verwahrt werden, wie in der Schweiz und möglicherweise Singapur.

Großen Anlegern mit einer Anlagesumme von mehr als 5 Millionen bieten wir den größten privaten Goldtresor der Welt in den Schweizer Alpen. Er ist zudem die sicherste Gold-Tresoreinrichtung der Welt, mit einer Sicherheitsstufe, die es nirgendwo anders auf der Welt gibt. Die Einrichtung ist gesichert gegen Nuklearangriffe, Erdbeben und Gasangriffe. Wir bieten ebenfalls Tresorverwahrung bei weniger als 5 Millionen $.

Der folgende Videoclip vermittelt Ihnen eine Vorstellung vom Bergtresor in den Alpen, die Einzelheiten der großen Sicherheitsvorkehrungen legt er natürlich nicht offen.



Hier wird also gezeigt, wie große Investoren ihr Gold lagern müssten, anstatt es in Form von extrem unsicheren GLD-Anteilen zu halten. Physische Goldverwahrung in diesem Bergtresor kostet ungefähr dasselbe wie GLD-Anteile und ist zudem vollständig versichert. Käufe und Verkäufe werden unmittelbar getätigt. Anleger haben vollständigen Zugang. Physische Goldverwahrung wie sie oben beschrieben wurde, ist allen Gold-ETF deutlich überlegen, ohne einen der negativen Aspekte. Es ist wirklich überraschend, dass große Goldinvestoren über eine geringerwertige Methode, wie beispielsweise einen Gold-ETF, überhaupt noch nachdenken.


© Egon von Greyerz
Matterhorn Asset Management AG



Dieser Artikel wurde am 13. August 2020 auf www.goldswitzerland.com veröffentlicht.


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