Gold und Silber seitwärts!
12.07.2007 | Mirko Schmidt
Zur Wochenmitte konsolidierten die Edelmetalle die Gewinne der Vortage. Der Goldpreis startete bei 662 US$ pro Feinunze in den Tag und erreichte um 11:00 Uhr ein Tageshoch mit knapp 666 US$. Hier wurden aber Gewinne realisiert und die Goldnotierung begann zu bröckeln. In den USA wurde die untere Seite getestet. Bei 659 US$ war aber auch hier Schluss. Die anschließende Erholung brachte den Goldpreis wieder auf 662 US$ zurück. Somit schloss das gelbe Metall just dort, wo es am Morgen eröffnete. Der Goldpreis gegen Euro gibt leicht nach. Der Kilobarren verbilligt sich um 90 Euro auf aktuell 15.760 Euro. Die Goldminenaktien präsentierten sich ebenfalls leicht schwächer. Der Goldminenindex HUI verliert zum Handelsschluss 0,43% auf 353,07 Punkte. Die Anzahl der Zugriffe auf unsere Webseite stieg dagegen um rund 10% an. Damit nähern wir hier uns wieder langsam den Rekordwerten aus der Faschingswoche. Wir bleiben das Gold long mit einem durchschnittlichen Einstandkurs von 656,75 US$. Zudem behalten wir auch unseren Silberbestand, den wir uns bei 12,70 US$ gekauft hatten. Den Euro bleiben wir short bei einem durchschnittlichem Einstandskurs von 1,343 US$. Unsere langfristigen Positionen zur Vermögenssicherung bleiben natürlich weiterhin in den Tresoren.
Die Überprüfung der Konten-Stammdaten mutmaßlicher Steuersünder ist rechtens, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem heute veröffentlichten Beschluss. Demnach muss bis Mai 2008 festgelegt werden, welche Behörden befugt sind, Daten wie etwa den Namen und die Kontonummer bei Banken automatisiert abzufragen. Dem Gericht zufolge ist die Datenabfrage im Rahmen konkreter Verdachtsmomente zulässig, weil sie geeignet und erforderlich ist, Steuer- und Sozialbetrug zu bekämpfen. Durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit sollen die Finanzämter Zugriff auf die Daten von 500 Millionen Bankkonten und Wertpapierdepots bekommen. Im vergangenen Jahr nutzten sie dieses Instrument in rund 81.000 Verdachtsfällen. Dabei erfahren die Finanzbehörden neben Namen, Adresse und Geburtsdatum des Inhabers die Nummern aller Bankkonten, Wertpapierdepots und Bausparverträge sowie wann ein Konto eröffnet oder geschlossen wurde und wer verfügungsberechtigt ist.
Das Orderaufkommen hat gestern im Vergleich zu den Vortagen deutlich nachgelassen. Gekauft wurden aber weiterhin Unzenmünzen Krügerrand und Maple Leaf sowie Silbermünzen 1 Unze American Eagle und 1 Kilogramm Kookaburra.
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Arbeitstag
Das Team von pro aurum
© Mirko Schmidt
Die Überprüfung der Konten-Stammdaten mutmaßlicher Steuersünder ist rechtens, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem heute veröffentlichten Beschluss. Demnach muss bis Mai 2008 festgelegt werden, welche Behörden befugt sind, Daten wie etwa den Namen und die Kontonummer bei Banken automatisiert abzufragen. Dem Gericht zufolge ist die Datenabfrage im Rahmen konkreter Verdachtsmomente zulässig, weil sie geeignet und erforderlich ist, Steuer- und Sozialbetrug zu bekämpfen. Durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit sollen die Finanzämter Zugriff auf die Daten von 500 Millionen Bankkonten und Wertpapierdepots bekommen. Im vergangenen Jahr nutzten sie dieses Instrument in rund 81.000 Verdachtsfällen. Dabei erfahren die Finanzbehörden neben Namen, Adresse und Geburtsdatum des Inhabers die Nummern aller Bankkonten, Wertpapierdepots und Bausparverträge sowie wann ein Konto eröffnet oder geschlossen wurde und wer verfügungsberechtigt ist.
Das Orderaufkommen hat gestern im Vergleich zu den Vortagen deutlich nachgelassen. Gekauft wurden aber weiterhin Unzenmünzen Krügerrand und Maple Leaf sowie Silbermünzen 1 Unze American Eagle und 1 Kilogramm Kookaburra.
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Arbeitstag
Das Team von pro aurum
© Mirko Schmidt