Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Schweizer Druck gegenüber VAE-Goldimporte sorgt für scharfe Gegenreaktion aus Dubai

03.11.2021  |  Ronan Manly
- Seite 3 -
In seinem Posting erwähnt Bin Sulayem sogar das jüngste Strafverfahren in der Schweiz, in das der ehemalige Generalstaatsanwalt Michael Lauber verwickelt ist, und dessen Umgang mit einer Untersuchung über Korruption beim Fußballverband FIFA (der seinen Sitz in der Schweiz hat). Der DMCC-Chef schließt sein Posting mit dem Hinweis auf den bevorstehenden Besuch des Schweizer Bundespräsidenten in den VAE ab, nicht jedoch, bevor er sich über die Ausstellung des SECO-Schreibens lustig macht:

"Ich hoffe, dass die Person, die für die Erklärung des Staatssekretariats für Wirtschaft verantwortlich ist, sich bewusst ist, dass der Versuch, den globalen Handel aus unethischen Gründen zu beeinflussen, insbesondere wenn es um den Austausch von Gunst, Waren oder Geld geht, letztendlich vor demselben Gericht [wie Lauber] enden wird.

Es ist vielleicht ein glückliches Timing, dass Guy Parmelin, der Präsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft, in den kommenden Wochen die VAE besuchen wird. So hat er die Gelegenheit, aus erster Hand zu erfahren, wie Gold in unseren Lieferketten von den Scheideanstalten bis zum Einzelhandel gehandhabt wird, ganz zu schweigen von der Chance, sich mit unserer lebendigen, im DMCC ansässigen Gemeinschaft von 342 Schweizer Unternehmen zu treffen."


Laut einer Pressemitteilung der Schweizer Regierung ist Guy Parmelins Besuch in den Vereinigten Arabischen Emiraten eigentlich für Freitag, den 29. Oktober, geplant, wenn er "in Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) sein wird, um am offiziellen Schweizer Tag auf der Expo 2020 teilzunehmen. Geplant sind auch Gespräche mit der Regierung der VAE, bei denen die wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zwischen der Schweiz und den VAE im Mittelpunkt stehen werden."


Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen

Und wer ist Erwin Bollinger? Laut seinem SECO-Profil ist Erwin Bollinger Leiter des Bereichs Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen im Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Basel, Schweiz. Laut seinem LinkedIn-Profil sind Bollingers Spezialgebiete "internationale Handelsverhandlungen, Diplomatie, Sanktionen und Exportkontrollpolitik." Ironischerweise scheint dieses Schreiben des SECO an die Schweizer Goldscheideanstalten die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen den VAE und der Schweiz torpediert zu haben, und es wird sicherlich der "Verhandlungen und der Diplomatie" eines anderen bedürfen, um die Beziehungen zu reparieren.

Nach dem obigen Beitrag von Bin Sulayem berichtete Eddie Spence von Bloomberg über Bin Sulayems Widerlegung in einem Artikel, der ebenfalls am 20. Oktober veröffentlicht wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich das Schweizer SECO noch immer nicht geäußert, wie Spence schreibt:

"Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft, das den Brief an die Scheideanstalten in diesem Monat verschickt hat, reagierte nicht sofort auf eine Anfrage nach einem Kommentar zur Antwort der DMCC."

Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft hat sich also auch nach Bin Sulayems Posting nicht zu dem SECO-Brief vom 11. Oktober geäußert. Im Anschluss an seinen Artikel vom 20. Oktober auf LinkedIn sprach Bin Sulayem auch mit der Khaleej Times, einer Tageszeitung aus Dubai, dass der Brief des Schweizer Staatssekretariats für Wirtschaft "nach Unfug und einem absichtlichen Versuch, den Ruf der VAE zu beschädigen," rieche und sagte:

"Ich werde das nicht durchgehen lassen. Welchen moralischen Kompass hat das Schweizer Sekretariat angesichts der moralisch zweifelhaften und unwiderlegbar schmutzigen Handelsgeschichte seines Landes, zu der auch die Verwendung von Gold zur Unterstützung der Kriegsanstrengungen der Nazis gehört."


In ein Wespennest gestochen

Warum also hat das Schweizer SECO einen Brief an die Schweizer Goldscheideanstalten verfasst, der an die Öffentlichkeit gelangte und von dem das SECO wusste, dass er die VAE und Dubai so sehr verärgern würde? Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) kann sich nicht dumm stellen, da es über das Gold aus den VAE, das in die Schweiz importiert wird, bestens informiert ist. Ab dem 1. Januar 2021 hat das SECO sogar eine Änderung der internationalen Zollklassifizierung für Goldeinfuhren in die Schweiz eingeführt, um im Schweizer Zolltarif zwischen Minengold und Bankgold zu unterscheiden und so die Transparenz und Rückverfolgbarkeit bei der Goldbeschaffung zu verbessern.

Open in new window

Am 30. September 2021 veröffentlichte das SECO sogar ein Länderprofil der VAE, in dem es heißt: "Die Schweizer Importe aus den VAE bestehen hauptsächlich aus Gold (79,1%) und Schmuckstücken (17,5%)." Im gleichen Länderprofil wird auch die Bedeutung der Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und den VAE hervorgehoben:

"Die Vereinigten Arabischen Emirate sind der elftgrößte Handelspartner der Schweiz und der erste in der MENA-Region (Naher Osten und Nordafrika), mit einem Warenhandel von 12,3 Milliarden CHF im Jahr 2020. Hunderte von Schweizer Unternehmen sind in den Vereinigten Arabischen Emiraten präsent, insbesondere in Dubai, das sich zu einer Drehscheibe des regionalen und internationalen Handels, zu einem Finanzzentrum und zu einem wichtigen Tourismusziel entwickelt hat.

Über den Staatsfonds Abu Dhabi Investment Authority sind die Vereinigten Arabischen Emirate auch ein wichtiger ausländischer Investor. Die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate haben ein Freihandelsabkommen (über die Europäische Freihandelsassoziation EFTA und den Golfkooperationsrat GCC), ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen gegen Doppelbesteuerung."


Das ist ein Schuss ins eigene Knie. Warum also sollte der Leiter der Bilateralen Wirtschaftsbeziehungen des SECO einen Brief verfassen, der über Bloomberg an die Öffentlichkeit gelangt und einen der größten internationalen Handelspartner der Schweiz in Verruf bringt? Wer hat hier die Fäden in der Hand?



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"