Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Platin - Weiter in Bärenhand?

25.05.2022  |  Marko Strehk
Platin befindet sich seit März in einer intakten Abwärtsbewegung. Dabei bildete sich eine fallende Unterstützungslinie aus. Diese wurde zuletzt Anfang Mai bei rund 905 USD touchiert. Nach dieser Berührung konnte sich der Preis bis fast exakt 1.000 USD erholen. Seit dem gab es keine größeren Sprünge bzw. neue Signale. Die Marktteilnehmer kämpften zuletzt um die 950-USD-Marke.


Charttechnischer Ausblick:

In dieser Woche erreichte Platin ein Hoch bei 978 USD. Sollte dieses Hoch überschritten werden, dann dürfte erneut ein Angriff auf die runde 1.000er-Marke erfolgen. Ein handfestes Kaufsignal würde jedoch erst nach einem Tagesschlusskurs über 1.025 USD entstehen. In diesem Fall dürfte der Weg für einen Anstieg bis 1.100 USD frei sein. Kommt es in den nächsten Tagen zu keinem Anstieg über 1.000 USD, könnte ein neuer Test der 910-USD-Marke bevorstehen. Ein neues prozyklisches Verkaufssignal würde unterhalb von 893 USD entstehen.

Open in new window

© Bernd Senkowski

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"