Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Apollo Minerals Ltd. - Weitere gute Bohrergebnisse

29.06.2022  |  Hannes Huster
Apollo Minerals veröffentlichte heute den nächsten Satz mit Bohrergebnissen vom Zink-Blei-Projekt der Firma: Link.

Auf dem östlichen Trend (Dikaki-East) traf Apollo Minerals erneut auf mineralisierte Zonen, die teilweise schon ab einer Tiefe von nur 5 - 6 Metern starten. Die Gesamtintervalle sind sehr stark mit 19,9 Meter bis hin zu 45,8 Metern. Innerhalb dieser Zonen hochgradige Abschnitte wie 19,8 Meter mit 4%, 10,1 Meter mit 5,7% oder 13,5 Meter mit 4% Zink und Blei.

Im Bereich der Central-Zone wurde eine neue Region entdeckt (11,4 Meter mit 2,40%) und es steht die Auswertung von vier weiteren bereits abgeschlossenen Bohrungen aus:

Open in new window

Durch die Treffer in der östlichen Zone geht das Unternehmen aktuell davon aus, dass man bereits 500 Meter an Streichlänge definiert hat, wobei der Trend nochmals für 2 Kilometer in Richtung Osten offen ist:

Open in new window

Die Firma hat sich in den vergangenen Monaten stark auf Dikaki (11) fokussiert, welches eines von insgesamt 18 (!) Zielen entlang des 80 Kilometer langen Trends ist. Aktuell ist die Firma dabei zwei neue Ziele (TP13 und TP9) weiter im Norden anzubohren.

Open in new window

Fazit:

Es wird Zeit benötigen, ein Gebiet mit einer Ausdehnung von 80 Kilometern genau zu erkunden und obwohl Apollo auf Dikaki schon ordentliche Erfolge erzielt hat, könnte es sein, dass es vielleicht noch bessere Ziele entlang des Streiches gibt.

Die elektromagnetische Untersuchung des Trends läuft und soll im Juli abgeschlossen sein. Das Arbeitsprogramm für die nächsten Monate ist klar definiert:

Open in new window

Open in new window

© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"



Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV

Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Apollo Minerals Ltd.
Bergbau
A0M5PT
AU000000AON7
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"