Image Resources NL: Verlängerung für Boonanarring
09.09.2022 | Hannes Huster
Gute News heute bei Image Resources: Link.
Das Management konnte eine Vereinbarung mit den Landeigentümern der südlichen Ausdehnung des Boonanarring Projektes unterzeichnen und somit wird die Firma dort drei oder vier Monate länger abbauen können. Laut dem aktuellen Zeitplan könnte Image Resources NL dort noch bis Mai/Juni 2023 produzieren. Dies könnte das Produktions-GAP entsprechend reduzieren. Dies war zunächst auf rund 3 Monate angesetzt, doch mit den Verzögerungen bei den Genehmigungen wurden zuletzt bis zu 6 Monate taxiert:
Fazit:
Die Umsetzung der Verarbeitungsanlage von der aktuellen Mine auf die neue Atlas Mine sollte 25 Millionen AUD kosten und die Produktion für 3 Monate unterbrochen sein. Das Unternehmen kalkuliert nun aufgrund der steigenden Kosten neu und mit der Verlängerung der Abbaulizenz auf der aktuell produzierenden Mine hat man mehr Zeit gewonnen.
Das sind gute Neuigkeiten und das Management arbeitet an Lösungen, um die Produktionsunterbrechung so gering wie nur möglich zu halten.
© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"
Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV
Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.
Das Management konnte eine Vereinbarung mit den Landeigentümern der südlichen Ausdehnung des Boonanarring Projektes unterzeichnen und somit wird die Firma dort drei oder vier Monate länger abbauen können. Laut dem aktuellen Zeitplan könnte Image Resources NL dort noch bis Mai/Juni 2023 produzieren. Dies könnte das Produktions-GAP entsprechend reduzieren. Dies war zunächst auf rund 3 Monate angesetzt, doch mit den Verzögerungen bei den Genehmigungen wurden zuletzt bis zu 6 Monate taxiert:
Fazit:
Die Umsetzung der Verarbeitungsanlage von der aktuellen Mine auf die neue Atlas Mine sollte 25 Millionen AUD kosten und die Produktion für 3 Monate unterbrochen sein. Das Unternehmen kalkuliert nun aufgrund der steigenden Kosten neu und mit der Verlängerung der Abbaulizenz auf der aktuell produzierenden Mine hat man mehr Zeit gewonnen.
Das sind gute Neuigkeiten und das Management arbeitet an Lösungen, um die Produktionsunterbrechung so gering wie nur möglich zu halten.
© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"
Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV
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Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.