Die Eurokratie wird immer übergriffiger und diktatorischer
29.05.2023 | Prof. Dr. Eberhard Hamer
Die Europäische Union wurde zuerst 1958 als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet, um die wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa zu verstärken. Das sollten die schon vereinbarten Gemeinschaftsorganisationen (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), 1951 und Euratom, 1953) durch eine Wirtschaftsgemeinschaft ergänzen.
Im Vertrag von Rom 1958 haben die wichtigsten sechs europäischen Staaten eine europäische Investitionsbank, einen Entwicklungsfonds und einen Sozialfonds beschlossen. Exekutives Entscheidungsorgan war der Ministerrat, welcher Verordnungen und Richtlinien erließ. Ihm war eine europäische Kommission "beigeordnet", deren Mitglieder von den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen und vom Ministerrat ernannt wurden.
Die Mitglieder der Kommission sind nur dem Präsidenten verantwortlich, können nur von ihm entlassen werden. Insofern hat man das russische Modell der ernannten (nicht gewählten) Politkommission in der EWG nachvollzogen. Das Europäische Parlament hat kaum Rechte, sollte nur ein "demokratisches Feigenblatt" sein.
Der Vertrag von Rom wurde durch den Vertrag von Maastricht und dann 2007 den Vertrag von Lissabon ergänzt, der an der Souveränität der Mitgliedsländer festhielt, der EU aber zusätzlich außenpolitische und finanzpolitische Kompetenzen (nachher Euro) zusprach, aber das grundsätzliche Prinzip des nationalstaatlichen Vorrangs nicht aufgab.
Dennoch verschoben sich durch die EU die Machtverhältnisse in Europa. Mehr als 1.500 mächtige Konzern- und Lobbyorganisationen "berieten", steuerten und brachten die Kommission dazu, in immer mehr Einzelproblemen ("Krümmung der Gurken") tätig zu werden, um damit die Interessern der internationalen und nationalen Lobbygruppe zu erfüllen.
Es war nämlich für diese leichter, zentral in Brüssel eine "Richtlinie" anzuregen und durchzusetzen als für 27 Nationalstaaten, weil der diese Richtlinien beschließende Ministerrat aus Ministern der 27 Mitgliedsländer der Richtlinienflut aus Brüssel hilflos oder uninteressiert gegenüberstand und normalerweise nur abnickte, was diese wollten. In den Nationalstaaten wurden dann diese Richtlinien als Gesetze "umgesetzt", d.h. für nationales Recht erklärt.
Auf diesem Umweg wurde die EU statt der Nationalstaaten größter und wichtigster Gesetzgeber (70% ¹), wurde mit Hilfe des EU-Gerichts der Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht – entgegen allen Satzungen der EU – verkündet, widersprachen leider die Mitgliedsstaaten dieser Amtsanmaßung nicht und ordnen sich seitdem die nationalen Gerichte (mit Ausnahme Ungarns) dem Anspruch des Europäischen Gerichtshofes widerspruchslos unter, geben also den Vorrang der Souveränität ihrer Mitgliedsländer freiwillig auf.
So wurde widerrechtlich aus der satzungsmäßigen Subsidiarität der EU stillschweigend ein Vorrang, eine Unterordnung der Mitgliedsstaaten und eine immer hemmungslosere Rechtsetzung der EU auch in Bereichen, die eigentlich zur Souveränität der Mitgliedsstaaten gehörten.
Lediglich die Briten haben dies nicht mitgemacht und sind ausgetreten (Brexit).
Schlimmster Angriff auf die Souveränität der Mitgliedsstaaten ist nun der Versuch von sieben Staaten unter Führung von Scholz, das satzungsmäßig geltende Einstimmigkeitsprinzip (um die Rechte auch kleiner Länder zu wahren) durch ein Mehrheitsprinzip von zwei Drittel zu ersetzen, "um die Europäische Union handlungsfähiger zu machen" – in Wirklichkeit aber, um eine Umverteilung von Geldern gegen die nur sechs Nettozahler (die Hälfte davon zahlt Deutschland) auf die Mehrheit der immer mehr in Schulden versinkenden Südländer ohne Widerspruch durchsetzen zu können.
Über ihren eigentlichen Auftrag, Handel und Wettbewerb in Europa zu fördern, ist die europäische Politkommission also eigenmächtig zur europäischen Allmacht geworden und will aus dem Staatenbund durch Zentralisierung aller Kompetenzen systematisch einen Bundesstaat schaffen. Die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips würde ihr dabei entscheidend helfen und zugleich alle Nationalstaaten entmachten. Deutschland könnte sich dann z. B. nicht mehr gegen immer höhere Beiträge für den EU-Moloch und gegen dessen Umverteilung wehren.
Statt für fairen Wettbewerb, gegen Subventionen und Diskriminierungen zu sorgen, kümmert sich das EU-Politbüro nun um alles, was es überhaupt nicht angeht:
Im Vertrag von Rom 1958 haben die wichtigsten sechs europäischen Staaten eine europäische Investitionsbank, einen Entwicklungsfonds und einen Sozialfonds beschlossen. Exekutives Entscheidungsorgan war der Ministerrat, welcher Verordnungen und Richtlinien erließ. Ihm war eine europäische Kommission "beigeordnet", deren Mitglieder von den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen und vom Ministerrat ernannt wurden.
Die Mitglieder der Kommission sind nur dem Präsidenten verantwortlich, können nur von ihm entlassen werden. Insofern hat man das russische Modell der ernannten (nicht gewählten) Politkommission in der EWG nachvollzogen. Das Europäische Parlament hat kaum Rechte, sollte nur ein "demokratisches Feigenblatt" sein.
Der Vertrag von Rom wurde durch den Vertrag von Maastricht und dann 2007 den Vertrag von Lissabon ergänzt, der an der Souveränität der Mitgliedsländer festhielt, der EU aber zusätzlich außenpolitische und finanzpolitische Kompetenzen (nachher Euro) zusprach, aber das grundsätzliche Prinzip des nationalstaatlichen Vorrangs nicht aufgab.
Dennoch verschoben sich durch die EU die Machtverhältnisse in Europa. Mehr als 1.500 mächtige Konzern- und Lobbyorganisationen "berieten", steuerten und brachten die Kommission dazu, in immer mehr Einzelproblemen ("Krümmung der Gurken") tätig zu werden, um damit die Interessern der internationalen und nationalen Lobbygruppe zu erfüllen.
Es war nämlich für diese leichter, zentral in Brüssel eine "Richtlinie" anzuregen und durchzusetzen als für 27 Nationalstaaten, weil der diese Richtlinien beschließende Ministerrat aus Ministern der 27 Mitgliedsländer der Richtlinienflut aus Brüssel hilflos oder uninteressiert gegenüberstand und normalerweise nur abnickte, was diese wollten. In den Nationalstaaten wurden dann diese Richtlinien als Gesetze "umgesetzt", d.h. für nationales Recht erklärt.
Auf diesem Umweg wurde die EU statt der Nationalstaaten größter und wichtigster Gesetzgeber (70% ¹), wurde mit Hilfe des EU-Gerichts der Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht – entgegen allen Satzungen der EU – verkündet, widersprachen leider die Mitgliedsstaaten dieser Amtsanmaßung nicht und ordnen sich seitdem die nationalen Gerichte (mit Ausnahme Ungarns) dem Anspruch des Europäischen Gerichtshofes widerspruchslos unter, geben also den Vorrang der Souveränität ihrer Mitgliedsländer freiwillig auf.
So wurde widerrechtlich aus der satzungsmäßigen Subsidiarität der EU stillschweigend ein Vorrang, eine Unterordnung der Mitgliedsstaaten und eine immer hemmungslosere Rechtsetzung der EU auch in Bereichen, die eigentlich zur Souveränität der Mitgliedsstaaten gehörten.
Lediglich die Briten haben dies nicht mitgemacht und sind ausgetreten (Brexit).
Schlimmster Angriff auf die Souveränität der Mitgliedsstaaten ist nun der Versuch von sieben Staaten unter Führung von Scholz, das satzungsmäßig geltende Einstimmigkeitsprinzip (um die Rechte auch kleiner Länder zu wahren) durch ein Mehrheitsprinzip von zwei Drittel zu ersetzen, "um die Europäische Union handlungsfähiger zu machen" – in Wirklichkeit aber, um eine Umverteilung von Geldern gegen die nur sechs Nettozahler (die Hälfte davon zahlt Deutschland) auf die Mehrheit der immer mehr in Schulden versinkenden Südländer ohne Widerspruch durchsetzen zu können.
Über ihren eigentlichen Auftrag, Handel und Wettbewerb in Europa zu fördern, ist die europäische Politkommission also eigenmächtig zur europäischen Allmacht geworden und will aus dem Staatenbund durch Zentralisierung aller Kompetenzen systematisch einen Bundesstaat schaffen. Die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips würde ihr dabei entscheidend helfen und zugleich alle Nationalstaaten entmachten. Deutschland könnte sich dann z. B. nicht mehr gegen immer höhere Beiträge für den EU-Moloch und gegen dessen Umverteilung wehren.
Statt für fairen Wettbewerb, gegen Subventionen und Diskriminierungen zu sorgen, kümmert sich das EU-Politbüro nun um alles, was es überhaupt nicht angeht: