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Ein bescheidener Vorschlag

23.07.2008  |  Theodore Butler
- Seite 2 -
In erster Linie würde das generelle Verbot von Leerverkäufen zweifellos zu einer riesigen Erholung am Aktienmarkt führen - eine bedeutende Quelle für Verkaufsdruck würde verschwinden. Jetzt könnten einige sagen, die Aktienpreise würden künstlich Auftrieb bekommen, aber ich würde dem entgegenhalten, dass der Gesamteffekt aller ehemaligen und offenen Leerverkäufe einer künstlichen Dämpfung der Aktienpreise gleichkommt. Jeder Preisauftrieb wäre die Folge des Aufbrechens der künstlichen Preisunterdrückung.

Unterschätzen Sie nicht den großen kollektiven Nutzen eines Verbots aller Leerverkäufe generell für Aktien, der sich den vielen Millionen Investoren bieten würde, die hinsichtlich ihrer Ersparnisse und ihres Vermögens zu einem guten Teil vom Aktienmarkt abhängig sind. Ich rede von Pensionen, Rentenplänen und Fonds, die für Ausbildung und Gesundheitsvorsorge angelegt wurden. Vergleichen sie die Vorteile, die all diesen Millionen von Investoren durch ein Verbot von Leerverkäufen entstehen, mit dem Schaden, den einige tausend dezidierte Shorts dabei erleiden könnten. Dabei geht es um das größere Wohl und den Allgemeinnutzen für das Land. Auf kurze Sicht gibt es zahlreiche große Probleme, gegen die wir wenig tun können. Ein Verbot von Leerverkäufen ist etwas, das einfach und wirkungsvoll durchgesetzt werden kann. Wenn man keine Ausnahmen zulässt, dann wird auch die Durchsetzung zu einem Kinderspiel. Falls eine Wertpapiergesellschaft oder eine Privatperson leerverkauft, sollte ihnen die Lizenz entzogen werden oder der Ausschluss von Handel erfolgen. Schön einfach. Keine großen staatlichen Aktionen der Bürokratie und keine Belastung für den Steuerzahler.

Zweitens sind Aktien im juristischen Sinn Vermögen und Eigentum, so wie auch Immobilien- und Grundstückseigentum, Bonds und Spareinlagen. Bei fast allen anderen Formen von Vermögen oder Eigentum existieren keine Leerverkäufe. Versuchen Sie doch einmal, ein Grundstück zu verkaufen, das Ihnen nicht gehört, ehe sie sich versehen, gehen sie ins Gefängnis. Etwas zu verkaufen, dass nicht ihr Eigentum ist, ob es nun von jemanden geliehen ist oder nicht, ist schlicht und einfach Betrug. (Zu diesem Zweck werde ich die erste Definition von Betrug auf Wikipedia benutzen, die da lautet: "Betrug ist im weitesten Sinn Irreführung und Täuschung mit dem Ziel der persönlichen Bereicherung.")

Stellen Sie sich folgende Frage: Warum gilt der Verkauf einer Sache, deren Eigentümer man nicht ist, in allen Lebensbereichen als Betrug, außer es handelt sich hierbei um Aktien? Warum fällt das bei Aktien nicht unter Betrug? Die Antwort ist, dass es schon seit so langer Zeit Gang und Gäbe ist, dass keiner mehr darüber nachdenkt, warum wir es damals überhaupt erst zugelassen haben.

Ich will damit gar nicht sagen, dass Leerverkäufer irgendetwas Illegales getan haben, da ja Leerverkäufe bis heute per Gesetz erlaubt sind. Da es aber inhärent betrügerisch ist, etwas zu verkaufen, das kein Eigentum ist, muss das Gesetz geändert werden, um Leerverkäufe von Aktien ungesetzlich zu machen, so wie es bei jedem anderen Vermögensgegenstand der Fall ist. Ich denke nicht einen Moment daran, dass Leerverkäufe für Futures, Optionen oder jeder anderen Art von Derivat-Kontrakt verboten werden sollten. Bei den Futures muss es für jeden Leerverkauf einen Verkauf einer Long-Position geben. Andernfalls würde gar kein Kontrakt zustande kommen. (Bei den Futures für Silber und Gold ist die Konzentrationsfrage in Bezug auf die Short-Position das rechtliche Problem und nicht, dass eine Short-Seite existiert.) Aber Gleiches gilt nicht für Stammaktien, sie sind keine Derivate, sondern grundlegende Anlagen. Abgesehen davon, dass es bei den Aktien gar nicht nötig ist, dass ein Leerverkauf für jede Long-Position existiert, schlage ich vor, dass es überhaupt keine Leerverkäufe geben sollte.

Darüberhinaus wird, was schon an anderer Stelle besprochen wurde, die Menge an ausstehenden Aktien durch Leerverkäufe automatisch und wirksam vergrößert. Das passiert, ganz gleich ob die Aktie zuvor geliehen oder nackt leerverkauft wurde. Im Großen und Ganzen ist das eine Unterscheidung, die keinen Unterschied macht. Selbst wenn Aktien vor einem Leerverkauf geliehen werden, so sind sie immer noch das Eigentum des ehemaligen Besitzers, zusätzlich zum neuen Käufer.

Das Leihen der Aktie macht den Leerverkauf deswegen nicht weniger betrügerisch; der neue Käufer kann jedoch die Aktie entgegennehmen (auch wenn die Aktie immer noch das Eigentum des ursprünglichen Besitzers ist, der die Aktie verliehen hat). Die ganze Praxis des Verleihens und Leihens von Aktien verschleiert sozusagen, was wirklich bei einem Leerverkauf vor sich geht und gibt der ganzen Sache einen ausreichend legitimen Anschein, der normal intelligente Menschen zu der Annahme verleitet, dass diese Transaktion auch in gewisser Weise legitim ist. Wäre es denn weniger Betrug, wenn jemand ein Grundstück verkauft, das ihm nicht gehört, nur weil er es sich zuvor geborgt hat?

Bitte bedenken sie auch, dass jedes Unternehmen, das neue Aktien herausgeben will, strengen Regeln und Publizitätspflichten unterworfen ist. Alles muss sehr transparent von Statten gehen. Die Leerverkäufer können jedoch das Geld, das der Käufer für die Anteile zahlt, benutzen, um nach Gutdünken neue Aktien zu schaffen und das komplett unbevollmächtigt und nebulös. Unternehmen müssen alles offenlegen, um neue Anteile herausgeben zu können, während Leerverkäufer überhaupt nichts offenlegen. Da geht es drunter und drüber. Ein Verbot von Leerverkäufen würde dem ein Ende setzen. Warum die Geschäftsleitungen der börsennotierten Unternehmen keine Aktionen gegen Leerverkäufe starten, ist mir ein Rätsel.





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