Lexikon
Agenturmünzen
Als Agenturmünzen werden Anlage- oder Sammlermünzen bezeichnet, die nicht offiziell von einem Staat ausgegeben werden.
Vielmehr wird eine staatliche Lizenz zur Münzprägung von einem Dritten erworben. Ob dieser den Auftrag zur Prägung an die Münzprägeanstalt des Ausgabelandes, einer anderen staatlichen Prägeanstalt oder an ein Privatunternehmen vergibt, ist dabei belanglos.
Per Definition und in der Theorie stellt diese Münzart ein offizielles Zahlungsmittel jenes Staates dar. Ob der aufgeprägte Nominalwert bzw. Währungsname real existiert oder ob es sich um eine Kunstwährung/-name handelt, ist ebenso belanglos.
Weitere Informationen siehe unter: Agenturausgabe
Vielmehr wird eine staatliche Lizenz zur Münzprägung von einem Dritten erworben. Ob dieser den Auftrag zur Prägung an die Münzprägeanstalt des Ausgabelandes, einer anderen staatlichen Prägeanstalt oder an ein Privatunternehmen vergibt, ist dabei belanglos.
Per Definition und in der Theorie stellt diese Münzart ein offizielles Zahlungsmittel jenes Staates dar. Ob der aufgeprägte Nominalwert bzw. Währungsname real existiert oder ob es sich um eine Kunstwährung/-name handelt, ist ebenso belanglos.
Weitere Informationen siehe unter: Agenturausgabe
Kategorie: Münzen