Lexikon
Anlagebarren
Anlagebarren sind Metallstücke, die aus einem einzigen, reinen Edelmetall (Gold, Silber, Platin, Palladium oder Rhodium) bestehen. (Neuerdings werden auch Barren aus Kupfer angeboten.)
Anlagebarren dienen dem Anlageinvestor zur reinen Geldanlage. Sie werden aus handelsüblichen Industriebarren hergestellt, da diese aufgrund ihrer Größe für den Endverbraucher in aller Regel zu teuer oder zu unhandlich sind.
Das Herstellungsverfahren (gegossen oder gestanzt, zu einem Bruchteil aber auch ausgesägt oder abgebrochen) verleiht den Anlagebarren ihr typisches Aussehen.
Im Gegensatz zu Anlagemünzen weisen Anlagebarren überwiegend ein gleich bleibendes und schlichtes Erscheinungsbild auf. Zu den Pflichtangaben, die auf einem Barren vorhanden sein müssen, gehören der Hersteller / Vermarkter (bzw. dessen Logo), die Feinheit und die Gewichtsangabe. Eine Seriennummer, ein Ausgabe- oder Prägejahr, ein zusätzlich ausgestelltes Zertifikat oder ein etwaiges ein- oder beidseitiges Motiv gehören nicht dazu.
Der Begriff "Anlagebarren" ist exakt pro Metallart definiert und muss bestimmte Anforderungen, hauptsächlich in Bezug auf die Mindestfeinheit vorweisen. Besonders dann, wenn wie im Fall von Gold eine Mehrwertsteuer-Befreiung vorliegt.
Anlagebarren dürfen von jeder Schmelze, Scheideanstalt oder (Münz-)Prägestätte hergestellt und unter eigenem Namen oder im Namen des Auftraggebers (z.B.: Bank, Münzhändler) angeboten werden. Der Käufer entscheidet letztendlich darüber, ob er den Angaben auf dem Barren und dem Hersteller vertraut. Eine Zertifizierung (z. B. LMBA) oder ähnliches ist nicht erforderlich und existiert für Anlagebarren nicht.
- Weitere Infos über Anlagebarren finden Sie in unserer "Münzen"-Rubrik unter: Barren
- Eine weltweite Liste aller Hersteller bzw. Anbieter finden Sie in unserer: Produzenten Übersicht