Lexikon
Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wird nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) für die Einfuhr von Gegenständen aus dem Nicht-EU-Land erhoben.
Die Besteuerung der importierten Waren bzw. die Anpassung des jeweiligen Umsatzsteuer-Satzes an gleichartige inländische Waren hat den Zweck, die Gleichheit der Wettbewerbsverhältnisse zu wahren (Stichworte: umsatzsteuerlicher Grenzausgleich; Bestimmungslandprinzip).
Das Pendant für Einfuhren aus EU-Ländern ist die Erwerbsteuer.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie bitte ihren Steuerberater oder ihr zuständiges Finanzamt.
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