Lexikon
Kolorierte Münzen
Kolorieren (Lateinisch: colorare = färben, color = Farbe) ist das ausmalen oder färben von monochromen bildlichen Darstellungen oder Gegenständen. Die Ursprünge der Technik führen auf die mittelalterliche Buchkunst zurück.
Colorieren ist eine alte Schreibweise von kolorieren, die heute nicht mehr korrekt ist.
Kolorierte Münzen sind eine Umschreibung für Farbmünzen, bei denen nach der Prägung meist erhabene Teilbereiche (beispielsweise das Hauptmotiv) ein- oder mehrfarbig behandelt werden. Dabei ist unerheblich, ob dies die Prägestätte selbst oder ein Dritter vornimmt.
Die "Sondereditionen in Farbe" sind nur für Sammler interessant, die aus Liebe zum Detail bzw. Motiv jene Münzen sammeln. Die hohen Aufgelder bzw. Preise stehen in keinem Verhältnis zum Wert. Ein florierender Markt/Angebot existiert nicht, wie die klaffende Lücke in den vielen Auktionskatalogen zeigt.
Wichtig zu wissen!
Kolorierte oder vergoldete EURO-Münzen dürfen weder in Umlauf gebracht werden, noch besteht ein Umtauschpflicht. Dies regelt Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 sowie § 3 Absatz 3 des deutschen Münzgesetzes, welches besagt, dass die Deutsche Bundesbank die Erstattung von nicht für den Umlauf geeigneten EURO-Münzen, die mutwillig verändert wurden, abzulehnen ist sowie ersatzlos eingezogen und der Vernichtung zugeführt wird.
Colorieren ist eine alte Schreibweise von kolorieren, die heute nicht mehr korrekt ist.
Kolorierte Münzen sind eine Umschreibung für Farbmünzen, bei denen nach der Prägung meist erhabene Teilbereiche (beispielsweise das Hauptmotiv) ein- oder mehrfarbig behandelt werden. Dabei ist unerheblich, ob dies die Prägestätte selbst oder ein Dritter vornimmt.
Die "Sondereditionen in Farbe" sind nur für Sammler interessant, die aus Liebe zum Detail bzw. Motiv jene Münzen sammeln. Die hohen Aufgelder bzw. Preise stehen in keinem Verhältnis zum Wert. Ein florierender Markt/Angebot existiert nicht, wie die klaffende Lücke in den vielen Auktionskatalogen zeigt.
Wichtig zu wissen!
Kolorierte oder vergoldete EURO-Münzen dürfen weder in Umlauf gebracht werden, noch besteht ein Umtauschpflicht. Dies regelt Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 sowie § 3 Absatz 3 des deutschen Münzgesetzes, welches besagt, dass die Deutsche Bundesbank die Erstattung von nicht für den Umlauf geeigneten EURO-Münzen, die mutwillig verändert wurden, abzulehnen ist sowie ersatzlos eingezogen und der Vernichtung zugeführt wird.
Kategorie: Münzen