Folgen Sie uns auf:

Lexikon

Polierte Platte

Münzen, die als "Polierte Platte" (Abkürzung: "PP", Englisch: Proof; PR oder PF) bezeichnet werden, werden in einem aufwendigen manuellen Prägeverfahren hergestellt und unterscheiden sich maßgeblich von Münzen, die im Masseverfahren produziert werden.

Meist erkennt man sie bereits an ihrem spiegelnden Relief, dem erhabenen, mattierten Münzmotiv und einer exzellenten Verarbeitung. Vereinzelt werden die Polierte-Platte-Münzen auch als Spiegelglanz-Münzen bezeichnet. Dies ist der Fall, wenn im Herstellungsverfahren zwar polierte Stempel verwendet werden, aber keine polierten Ronden (Rohlinge).

Um die Qualität der PP-Münzen zu garantieren, werden bereits hohe Anforderungen an den Herstellungsprozess der polierten Münzrohlinge (Ronden) gestellt. Beim Prägevorgang, der teilweise in mehreren Zwischenschritten erfolgen kann, werden die Stempel bereits nach einigen hundert Prägungen ausgetauscht.

Münzen in "Polierte Platte"-Qualtät werden ausschließlich für den Sammlermarkt produziert. Die aufwendige Herstellung und die professionelle Verpackung sind in Kombination mit niedrigen Auflagenzahlen (für Einzelstücke und/oder für Münzsets) ein Garant für stolze Aufgelder.

Wertsteigerungen sind aufgrund des hohen Verkaufpreises in aller Regel nur schwer zu erzielen. Ausnahmen stellen lediglich jene Edelmetallmünzen dar, die von einem größeren Preisanstieg der Edelmetalle profitieren können.

Aus Sicht eines klassischen Anlegers sind "Polierte Platte"-Münzen als Investment komplett ungeeignet. Hierfür eignen sich Münzen in "Stempelglanz"- bzw. "Unzirkuliert"-Qualität.



Kategorie: Münzen

Aktuellste Einträge
Populäre Einträge
Zufälliger Begriff
  • Smithson Tennant (* 30. November 1761 in Selby, North Yorkshire, England; † 22. Februar 1815 bei Boulogne) war ein englischer Chemiker. [...]
    Kategorie: Personen

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"