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Lexikon

Einlagensicherung

Einlagensicherung ist die Bezeichnung für die gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zum Schutz der Einlagen (Bankguthaben) von Kunden bei Kreditinstituten im Falle der Insolvenz.

 

 

Wertpapiere (auch Investmentfondsanteile) sind keine Einlagen. Sie stehen vielmehr im Eigentum des Kunden und werden für diesen von der Bank nur verwahrt. Bestände in Wertpapierdepots können daher auch im Insolvenzfall auf andere Institute übertragen werden, wenn sie nicht als Sicherheit für Forderungen der betroffenen Bank gegen den Kunden (Kreditsicherheit) dienen. Ein besonderer Schutz ist deshalb nicht erforderlich.


Kategorie: Wirtschaft

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