Folgen Sie uns auf:

Lexikon

Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist ein zusammengesetzter Begriff des italienischen Creditore, das auf credere (glauben) zurückgeht.

Ein Gläubiger glaubt seinem Schuldner, dass dieser seine Schulden bis zum vereinbarten Zeitraum zurückzahlen wird.

Ist der Schuldner dazu nicht in der Lage, tritt die Insolvenz bzw. der Konkurs ein.


Kategorie: Wirtschaft

Aktuellste Einträge
Populäre Einträge
Zufälliger Begriff
  • Ein Währungskorb ist eine Zusammenfassung verschiedener Währungen zu einer Einheit. Eine andere Bezeichnung ist Korbwährung.Als typischer Vertreter eines Währungskorbes kann beispielsweise der ehemalige Vorläufer des Euros, der ECU, aufgelistet werden. Der U.S. Dollar Index ein weiterer Vertreter, der sich derzeit aus sechs Währungen zusammensetzt. [...]
    Kategorie: Münzen

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"