Folgen Sie uns auf:

Känguru "25 Jahre"

© Perth Mint

Känguru "25 Jahre"

2014
Gold
9999
1 oz
gleichbleibend
DE: 0 %, AT: 0 %, CH: 0 %
k.A.
Zum 25-jährigen Jubiläum der australischen "Kangaroo"-Anlagegoldmünzen stellte die staatliche Münzprägestätte The Perth Mint zu Beginn des Jahres 2014 eine einmalige Sonderausgabe der 1-Unzen-Münze vor.

25 Jahre zuvor, im Jahr 1996 präsentierten die Australier der Weltöffentlichkeit ihre erste Goldanlagemünze, den Nugget. Im Folgejahr erschien nach der Proof- die Stempelglanz-Version. Drei Ausgaben später, im Jahr 1999, wurde das Nugget-Motiv zugunsten des australischen Beuteltiers ausgetauscht.

Erneut um ein Jahr versetzt erschien 1990 die erste Känguru-Goldmünze in Stempelglanz-Qualität. Dem "Red Kangaroo" (lat.: Macropus rufus) wurde die Ehre zuteil, auf dem ersten Motiv Pate zu stehen. Das Rote Riesenkänguru ist nicht nur das größte lebende Beuteltier des australischen Kontinents, sondern auch zahlenmäßig das Größte seiner Art.

In Gedenken an ein Vierteljahrhundert erfolgreicher australischer Münzprägung ziert das Red Kangaroo die 1-Unzen-Sonderedition "25 Jahre Känguru". Das Münzmotiv ist nicht nur identisch mit der Erstausgabe, sondern auch mit den gleich bleibende Motiven der 1-Kilogramm-, 10-oz- und 2-oz-Goldmünzen sowie mit der derzeit größten Goldmünze der Welt (1 Tonne).

Der weltbekannte australische Münzdesigner Dr. Stuart Devlin stellte ein springendes Red Kangaroo dar, umrahmt von stilisierten Sonnenstrahlen und der Umschrift "AUSTRALIAN KANGAROO 1oz. 9999 GOLD". Der am unteren Münzrand aufgeprägte Jahreszeitraum "1989-2014" verweist ebenso auf das Jubiläum, wie das Münzzeichen "P25".

Auf der Wertseite der in Stempelglanz-Qualität geprägten Goldmünze finden sich Ian Rank-Broadleys Bildnis Ihrer Majestät "Königin Elizabeth II". Der Queenname, das Ausgabeland "Australia" (Australien), das einmalige Prägejahr "2014" sowie der Nennwert in Höhe von "100 Dollar" (Australischer Dollar) sind in der Rundschrift zu finden. Der Münzrand ist glatt.

Die Auflage der Jubiläumsmünze "25 Jahre"-Känguru wurde auf 65.000 Stück limitiert, was in etwa 1/5 einer normalen Auflage entspricht. Der Vertrieb erfolgte parallel zu den "normalen" Känguru-Goldmünzen des 2014er Jahrgangs, wobei nur jene Händler & Banken die Sondermünze direkt von der Prägestätte beziehen konnten, bei denen die 1-Tonnen-Goldmünze auf ihrem Trip durch Asien und Europa halt machte (Meldung).

Im Oktober 2014 folgte mit demselben Motiv eine weitere Sonderedition zur Feier dieser inzwischen ein Vierteljahrhundert langen Erfolgsgeschichte in Form einer 2-oz-Münze als Hochrelief-Ausführung in Polierter Platte (PP, engl. "Proof"). Diese Münzqualität stuft das Goldstück in Verbindung mit der niedrigen Auflage von lediglich 250 Stück eindeutig als Sammlermünze ein.

Eckdaten der "25 Jahre" Känguru-Goldmünze

Feingewicht Nennwert Bezeichnung Prägejahr Herstellungsart Feinheit Gesamt Abmaße
1 oz 100,00 AU$ Känguru "25 Jahre" 2014 geprägt 9999 31,112 g Ø 32,60 x 2,80 mm

Durchschnittliche Kauf- & Verkaufspreise

Fein Name Metall Ø Ankauf Ø Verkauf +/- Hoch / Tief H* Alarm Chart T&S
1 oz Känguru "25 Jahre" Gold 2.493,00 € 2.636,46 € -38,54 € -1,46 % 2.675,00 - 2.636,46 1 - 2

Stand: 21.12.2024, 17:00:02 Uhr

*) Anzahl der Händler, deren Daten in die Ermittlung des Durchschnittspreises eingeflossen sind. (z.B.: "4-8" = 4 Ankaufs- bzw. 8 Verkaufspreise)

Hinweis und Info: Für die angezeigten Kurs-, Preis-, Chart- und Performanceangaben sowie Inhalte kann keine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Genauigkeit übernommen werden. Historische Daten stellen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Wertentwicklungen dar. Schwankende Wechselkurse können die Rendite zusätzlich positiv wie auch negativ beeinflussen. Der Inhalt dieser Seite dient ausschließlich der Information und stellt generell keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung eines Wertpapiers dar.

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"