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David Morgan und Dr. Edwin Vieira im Interview über die Chancen neuer Edelmetallwährungen in US-Bundesstaaten

10.04.2012  |  Jan Kneist
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Aber heutzutage ist es offensichtlich nicht das Beste, was wir tun können. Heute können wir die Wechselkursrate zwischen Silber und Gold einfach dadurch festlegen, indem wir das Verhältnis vom Markt ablesen, fast im Minutentakt. Man könnte daher sagen, daß heute ein geeignetes Gesetz einen freien Wechselkurs für Gold vorschreiben würde. Das heißt, es gäbe Silber-Dollars im System als Währungseinheit und Goldmünzen würden einen anderen Namen erhalten, genauso wie im Jahr 1792. Goldmünzen wurden damals Eagles genannt. Sie hießen nicht Dollar. Und es wurde ihnen ein gesetzlicher festgelegter Wert in Dollar zugeschrieben. Das Gleiche sollte heute getan werden. Allerdings mit der Ausnahme, daß das Verhältnis zwischen Gold und Silber unmittelbar durch den Markt festgelegt werden darf.

Der mono-metallische “Goldstandard” war das Ergebnis dieser Diskrepanz im Preis zwischen Gold und Silber - dem Wechselkurs zwischen Gold und Silber im freien Markt. Dieser führt dazu, daß manchmal Silber und manchmal Gold aus der Zirkulation herauskatapultiert wird. Daher wurde das bi-metallische System so eine Art politischer Fußball, denn verschiedene politische Fraktionen liebäugeln mit Silber als Standard, andere mit Gold, wieder andere mit der Nutzung beider Metalle und einige mit der alleinigen Nutzung von Gold. Die Diskussion wurde nach dem Weltkrieg erbittert geführt. Zu diesem Zeitpunkt favorisierten die Banker Gold, weil es weniger Gold als Silber gab und das machte es ihnen einfacher, den Goldbestand zu kontrollieren, im Gegensatz zum Silberbestand.

Im 19. Jahrhundert wurde Silber tatsächlich als Geld des armen Mannes betrachtet und Gold war aus genau diesem Grund das Geld der Reichen. Während der 1870er und 1880er Jahre gab es eine politische Bewegung - hinter der vor allem die großen Banker und Financiers standen. Es ging darum, Silber aus dem System zu drängen oder wenigstens das Silber dem Gold unterzuordnen. Sie wollten einen mono-metallischen Goldstandard, in dem das ganze Gold in eine Art Reserve gesteckt werden sollte, die die Banker oder das US Finanzministerium oder beide kontrollieren sollten. Im Jahre 1933 und 1934 passierte jedoch genau das unter Franklin Roosevelt

Doch die Banker unterstützten Ende der 1880er Jahre und Anfang der 1900er Jahre diese Idee, denn die Propaganda wurde zugunsten eines Systems erstellt, das später das Zentralbanksystem werden sollte. Bevor das Gesetz 1913 verabschiedet wurde, lautete ein Teil des politischen "Wunschzettels“ der Befürworter dieses Zentralbanksystems, alles Gold in eine Art Reservelager zu stecken. Das erreichten sie 1913 nicht. Das war wahrscheinlich zu radikal, als daß die Politiker um Woodrow Wilson diese Idee hätten aufnehmen können. Als jedoch die Banken 1932 und 1933 kollabierten, ging Roosevelt dann diesen Schritt. Es war daher nicht etwas, was sich zufällig ereignete - es war mindestens 50 Jahre im Voraus geplant worden.


David Morgan: Eine der Fragen, die sich mir aufdrängt, ist die strikte Auslegung des Gesetzes zu Gold und Silber, Gold und Silber in diesem System. Ist das nun eine Bundesverordnung oder ist es eine reine Bundesstaatsangelegenheit?

Edwin Vieira: Es ist beides, denn die Verfassung behandelt in Artikel I, Abschnitt 9 (die so-genannte "slave tax clause“ ~ "Sklaven-Steuerrichtlinie“) den Dollar und dann in der 7. Änderung in Bezug auf Strafverfahren (der Streitwert muß für ein Strafverfahren 25 USD übersteigen). Die Definition des Worten "Dollars“ ist in der Verfassung nicht zu finden; aber jeder wußte, daß mit dem Wort der "Spanish milled Dollar“ gemeint war. Und dem Kongreß wurde das Recht verliehen, Münzen zu prägen und den Wert dieser Münzen zu bestimmen. Offensichtlich sollte mit der Münzprägung, die aus Dollars bestehen oder mit Dollars bewertet werden sollte, genau diesen beiden Hinweisen aus der Verfassung genüge getan werden.

Und dann ist da noch der Artikel I, Abschnitt 10, der sich mit den Befugnissen der Staaten befaßt. Dieser besagt, daß kein Staat etwas anderes als Gold- und Silbermünzen als Zahlungsmittel für die Begleichung von Schulden herstellen darf. Das ist sehr wichtig, denn die Staaten waren damals die einzigen Körperschaften, die funktionierende Justizsysteme hatten. Die einzelstaatlichen Gerichte waren die einzigen Gerichte. Es gab keine Bundesgerichte. Und nachdem die Verfassung ratifiziert war, dauerte es eine Weile, bis der Kongreß formiert war, der wiederum den Obersten Gerichtshof einrichtete und so weiter.

Daher gab es keine extensive (oder überhaupt irgendeine) Bundesgerichtsbarkeit, die sich mit allen Arten von vertraglichen oder anderen wirtschaftlichen Beziehungen befassen konnte, die in dieser frühen Phase auftreten konnten. Das wurde alles in den einzelstaatlichen Gerichten abgehandelt. Es konnte also jeder absehen, daß die einzelstaatlichen Gerichte diejenigen waren, die festlegten, wie Verträge, Urteile und so weiter abgegolten werden sollten … wie wirtschaftliche Transaktionen erfüllt werden sollten, wie Schäden ausgeglichen werden sollten usw. Und die Verfassung schrieb den Staaten vor, daß sie nichts anderes als Gold- und Silbermünzen zur Begleichung von Schulden nutzen durften. Das bedeutete natürlich, daß die Staaten teilweise so weitermachen konnten wie vor der Ratifizierung der Konstitution.

Vor Ratifizierung der Verfassung hatten die Staaten im Grunde die komplette Macht über das Geld. Die Staaten schafften die Papierwährung, die sie "bills of credit“ (Kreditbriefe) nannten. Die Staaten machten alles Mögliche zum gesetzlichen Zahlungsmittel, inkl. landwirtschaftlicher Güter wie Tabak. Einige Staaten dachten sogar über die Prägung von eigenem Geld/eigener Währung nach - obwohl es zu Beginn der Kolonialisierung nicht dazu kam, da die Staaten durch das Parlament gestoppt wurden. Aber nach der Unabhängigkeit hatten die Staaten im Grunde die volle Währungsmacht (oder zumindest erhoben sie Anspruch darauf). Die Verfassung änderte das. Sie sah vor, daß kein Staat eine eigene Währung prägen darf, weil sie eine Gleichheit des Münzwesens will. Staaten können keine Kreditscheine ausgeben, weil wir überhaupt keine Papierwährung wollen. Und Staaten können nichts anderes als Gold- und Silbermünzen herstellen zur Begleichung von Schulden. Das legte grundsätzlich das System im dual-metallischen Modus fest. Die Staaten waren als die Umsetzer in der Praxis für dieses System vorgesehen.

In Folge dessen weitete sich die Rolle der Bundesgerichtshöfe natürlich weiter aus, da viele Bundesgesetze, die sich um Wirtschaftsdinge drehten, in Kraft traten (richtigerweise oder fälschlicherweise). Und diese werden üblicherweise in den Bundesgerichtshöfen durchgesetzt. Daher mußten die gleichen konstitutionellen Währungskonzepte im Bundessystem angewandt werden.

Unser Problem ist, daß wir beobachteten, wie der Kongreß sich immer weiter von den konstitutionellen Anforderungen entfernte. Und es kommt noch schlimmer. Wir waren Zeugen der Zwischenrufe des mächtigen Bankkartells, das mit nicht einlösbaren Papierwährungen, Fiat-Währungen Geschäfte machte. Aus praktischer, politischer Sicht sähe mein Fazit folgendermaßen aus: Es ist sehr wahrscheinlich, daß es eine Art echte konstitutionelle Reform in den Staaten geben wird, denn diese haben natürlich die konstitutionelle Macht, um so etwas auch durchzusetzen. Der Impuls wird nicht vom Kongreß ausgehen, denn obwohl auch der Kongreß die gesetzlichen Befugnisse dazu hat, fehlt ihm sicherlich der politische Wille für solche Aktionen.


David Morgan: Wenn ich meine Grundsteuer mit einem Firmen-Anrechtsschein bezahle, mit einer Federal Reserve Note, breche ich dann das Gesetz, wenn dieses Gesetz vorschreibt, daß Staatsschulden in Gold- oder Silbermünzen gezahlt werden müssen?

Edwin Vieira: Das ist jetzt eine technische Frage. Alle Gesetzte sind Formalien, aber es ist eine wirkliche Formsache. Die Verfassung besagt, daß „kein Staat etwas anderes als Gold- und Silbermünzen als Zahlungsmittel für Staatsschulden nehmen soll.“ Steuern wurden daher historisch gesehen noch nie als Schulden angesehen. Sie sind eine erzwungene Erhebung. In einigen Staaten - ich glaube Maryland ist einer davon - wird zum Zeitpunkt der Steuerveranlagung diese zu einer Schuld. Und es wird offensichtlich erst gezahlt, nachdem die Veranlagung (Festsetzung) ins Spiel kommt. Daher lautet die kurze Antwort im ursprünglichen Verständnis: Nein, sie können in Sachleistungen besteuern (Naturalsteuer). Sie könnten Steuern erheben und verlangen, daß diese in Scheffeln Weizen bezahlt werden oder in Form von Säcken voller Fledermausguano oder was auch immer. Besteuerung ist eins der Rechte, das in keiner Weise beschränkt ist, was die Art der Bezahlung angeht.

Wenn Sie einen dennoch in Dollar besteuern, dann kommen wir zu dieser interessanten Frage: “Was meinen sie mit Dollar?” Denn der Kongreß kam daher und sagte, daß diese US Notenbank-Zettel gesetzliches Zahlungsmittel sind und Dollars ersetzen können. Wenn also ein Staat sagt, du schuldest mir so und so viele Dollar als Steuerzahlung, dann würde ich sagen: "Oh, so und so viele Silbereinheiten, mit der Ausnahme, daß der Steuerzahler mit US Notenbank-Zetteln zahlen kann, weil der Kongreß ihm die Erlaubnis gegeben hat, dem Staat diese wertlosen Papierzettel auszuhändigen.“ Dann läge es in der Verantwortung des Staates zu sagen: "Nein, diese Noten wollen wir nicht. Hören Sie damit auf. Wir haben das Recht, alles Mögliche als Begleichung der Steuerschuld zu fordern und wir werden keine Federal Reserve Noten annehmen.“




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