Suche
 
Folgen Sie uns auf:

World Gold Council veröffentlicht offizielle Übersicht der weltweiten Goldbestände

08.10.2012  |  Redaktion
Das World Gold Council hat gestern aktuelle Zahlen zu den offiziellen Goldbeständen weltweit veröffentlicht.

Auf Platz 1 befinden sich mit 8.133,5 Tonnen des Edelmetalls auch weiterhin die USA, der Anteil an den Währungsreserven liegt aktuell bei 75,4%. Mit deutlichem Abstand folgt Deutschland mit 3.395,5 Tonnen Gold, der Anteil an den Währungsreserven liegt bei 72,4%.

Die Goldreserven der Philippinen erhöhten sich den Angaben des WGC zufolge um 4,6 Tonnen, Russland kaufte 0,1 Tonne und Kasachstan 1,4 Tonnen. Die Goldbestände der Türkei wurden um 6,6 Tonnen aufgestockt. Kirgisistan kaufte 0,1 Tonne, die Mongolei ebenfalls 0,1 Tonne, Taiwan 0,9 Tonnen und die Ukraine 1,9 Tonnen.

Die Goldreserven Mexikos gingen dagegen um 0,1 Tonne zurück, Tschechien verkaufte 0,4 Tonnen.


Die folgende Übersicht zeigt den aktuellsten Stand der weltweiten Goldreserven (Plätze 1 - 100):

Open in new window
Open in new window


© Redaktion GoldSeiten.de




Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Rundblick


Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"