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Geplante Vermögensbesteuerung der SPD: Immer nur "die anderen"?

19.04.2013  |  Vertrauliche Mitteilungen
Für die bevorstehende Bundestagswahl zeichnet sich der Versuch der SPD ab, mit der Forderung nach einer "Vermögenssteuer für Reiche" diejenigen zu ködern, die hoffen dürfen, von einer neuen Abgabelast befreit zu bleiben. Inzwischen warnen aber sogar Fachleute des Bundesfinanzministeriums vor der enteignungsgleichen Wirkung einer Vermögensbesteuerung.

Hierzu ein Beispiel: Eine planmäßig zehn Jahre laufende deutsche Staatsanleihe wies im vergangenen Jahr eine Rendite von etwa 1,6% auf. Nach Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag (zusammen rund 26,4%) entsprach dies einer Nachsteuer-Rendite von zirka 1,18%. Müßte nun auf das Kapital noch eine Vermögens steuer von 1% jährlich entrichtet werden, ergäbe sich nach allen Steuern nur noch eine MiniRendite von 0,18% jährlich, die von der ungleich höheren Geldentwertungsrate sofort "vernichtet" würde.

Es käme dann schon bei den geringsten Inflationsraten (bei denen Volkswirte noch von "Geld wertstabilität" sprechen würden) real zu einer echten Kapitalvernichtung, einer schleichenden Enteignung!

Um möglichst vielen Menschen zu suggerieren, daß es wieder einmal "nur die anderen" treffen soll, denken die SPD-Strategen über die Gewährung zunächst hoher Freibeträge (in Rede stehen zwei Millionen Euro bei natürlichen Personen) nach. Für Betriebsvermögen stellt SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück (im Gegensatz zu seinen meisten Genossen, die dazu "vielsagend schweigen") darüber hinaus weitreichende Befreiungsregeln in Aussicht. Gleichwohl gehen die Genossen davon aus, daß eine wiederbelebte Vermögenssteuer pro Jahr rund 10 Mrd. € in die Staatskasse einbringen soll.

Man braucht nicht viel Phantasie um sich vorzustellen, daß es deshalb schon nach recht kurzer Zeit zu einer Senkung der zunächst vollmundig versprochenen Freibeträge käme...!


© Vertrauliche Mitteilungen



Auszug aus den wöchentlich erscheinenden Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4024



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