Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Platin bestätigt bärische Flagge

04.03.2015  |  Thomas May
Platin brach im Rahmen seines kurzfristigen Abwärtstrends Mitte Februar unter das Dezembertief des Vorjahres bei 1.172 $ ein und setzte damit unter eine essentielle Unterstützung zurück. Aktuell erholt sich der Wert von seinen Tiefs und hat auch die 1.172 $-Marke wieder überschritten. Allerdings ist dies bisher nur als Zwischenerholung vor einem erneuten Einbruch zu werten.


Charttechnischer Ausblick:

Die kurze Gegenbewegung nimmt bereits jetzt die Züge einer den Abwärtstrend bestätigenden bärischen Flagge an. Ausgehend von der Hürde bei 1.200 $ könnte sich die Baisse entsprechend mit einem Bruch der 1.172 $-Marke direkt fortsetzen und Platin bis 1.150 $ und 1.125 $ drücken.

Aktuell würde erst ein Anstieg über 1.222 $ für eine spürbare Entspannung sorgen. In diesem Fall könnte Platin zügig bis 1.255 $ und darüber bereits bis an den Widerstand bei 1.289 $ steigen.

Kursverlauf vom 16.10.2014 bis 04.03.2015 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Tag)

Open in new window

© Thomas May

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"