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Darum soll das Bargeld weg

25.05.2015  |  Prof. Dr. Thorsten Polleit
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Wenn nun aber der Staat das Verwenden von Bargeld per Zwang untersagt, haben die Geldbenutzer keinerlei Möglichkeit, dass ihr Wunsch nach Bargeld von anderen Geldanbietern erfüllt wird.

Sie sind dem Staat hilflos ausgeliefert. Ohne Bargeld wäre die finanzielle Privatsphäre der Bürger vollends dahin - weil der Staat die Banken veranlassen würde, in seinem und nicht im Interesse der Bankkunden zu handeln.

Was auch immer die Gründe sind, das Bargeld abschaffen zu wollen, ob es ein "Denkfehler" ist oder einer Allmacht-Staatsfantasie entspringt: Ein solches Vorhaben in die Tat umgesetzt, verspricht nichts Gutes.

Es ist denkbar, dass bald immer mehr Regierungen (wie bereits hier und da geschehen) die Barzahlungen begrenzen werden. Kleinteilige Zahlungen auf dem Wochenmarkt und im Restaurant bleiben weiterhin möglich.

Größere Barabhebungen hingegen werden begrenzt - etwa indem Banknoten mit großen Beträgen aus dem Verkehr gezogen werden und durch Banknoten mit kleineren Beträgen ersetzt werden.

Werden die Maßnahmen, die eine Bargeldverwendung entmutigen sollen, in kleinen Dosen nach und nach auf den Weg gebracht, dürfte es den Bürgern schwer fallen, einer solchen Entwicklung wirksam entgegenzutreten.


Was Sie über das Bargeld wissen sollten

Bargeld besteht aus Banknoten und Münzen. Die Banknoten werden von den Zentralbanken in Umlauf gegeben, während die Münzen von den Nationalstaaten in Umlauf gebracht werden.

Im Euroraum ist das Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel: Auf Grund gesetzlicher Regelung muss es von jedermann zur Tilgung einer Geldschuld akzeptiert werden.

Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen hingegen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen.

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Quelle: Thomson Financial, eigene Berechnungen


Wenn eine Bank ein Guthaben bei der Zentralbank (EZB oder Deutsche Bundesbank) unterhält, kann sie es jederzeit in Bargeld eintauschen. Bankkunden haben das Recht, ihre täglich fälligen Sichtguthaben jederzeit in Bargeld umzuwandeln, und zwar jederzeit und in voller Höhe.

Das setzt natürlich voraus, dass die Bank auch so viel Geld in der Kasse hat, um die Bargeldauszahlungswünsche ihrer Kunden auch bedienen zu können. Kommen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der Bank auf, ist das in der Regel der Startschuss für einen "Bank-Run".

"Die geschriebenen Gesetze sind in den Augen der Funktionäre Hindernisse, die bloß errichtet wurden, um Schurken vor den berechtigten Ansprüchen der Gesellschaft zu schützen. Warum sollte ein Krimineller der Bestrafung entgehen, nur weil der "Staat" bei seiner Verfolgung ein paar nebensächliche Formalitäten verletzte? Warum sollte ein Mensch geringere Steuern zahlen, nur weil es eine Lücke im Steuergesetz gibt? Warum sollten Rechtskundige ihren Lebensunterhalt durch Ratschläge verdienen, wie die Unvollkommenheiten des geschriebenen Gesetzes ausgenutzt werden können?

Wozu dienen all diese Beschränkungen, die den ehrlichen, auf das Glück des Volkes zielenden Bestrebungen des Staatsbeamten vom geschriebenen Gesetz auferlegt werden? Wenn es bloß keine Verfassungen gäbe, keine Menschenrechte, Gesetze, Parlamente und Gerichte! Keine Zeitungen und keine Rechtsanwälte! Wie schön wäre die Welt, wenn der "Staat" nur frei wäre, alle Mißstände zu heilen! Es liegt nur ein Schritt zwischen solch einer Mentalität und dem vollkommenen Totalitarismus Stalins und Hitlers."

Ludwig von Mises (2004 [1944]), Die Bürokratie, S. 84.


© Prof. Dr. Thorsten Polleit
Quelle: Auszug aus dem Marktreport der Degussa Goldhandel GmbH



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