Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Indischer Finanzminister hält an Goldschmuck-Steuer fest

16.03.2016  |  Redaktion
Obwohl sich die indischen Juweliere und Goldhändler aus Protest gegen eine geplante Verbrauchsteuer auf Goldschmuck bereits seit dem 2. März im Streik befinden, ist die Regierung nach Angaben von businesstoday.in nicht bereit, ihren Beschluss zu ändern.

Wie die indische Zeitung gestern berichtete, hat der Finanzminister Arun Jaitley am Montag ein Nachgeben seitens der Regierung ausgeschlossen. Die Steuer in Höhe 1%, die auf alle aus Gold gefertigten Schmuckgegenstände erhoben werden soll, diene dazu, den Goldmarkt in eine allgemeine Waren- und Dienstleistungssteuer mit einzubeziehen, welche ebenfalls künftig fällig werden soll.

Gleichzeitig betonte der Minister, dass die Schmucksteuer erst ab einem Umsatz von 120 Mio. Rupien gelte. Kleine Händler seien somit nicht von der Abgabe betroffen.

Die streikenden Parteien zeigen sich indes ebenso wenig bereit, von ihren Forderungen abzurücken und werden einem Artikel von dnaindia.com zufolge am Donnerstag eine Protestkundgebung abhalten. Die Edelmetallgeschäfte bleiben derweil in vielen Landesteilen, einschließlich der Metropolregionen, geschlossen.


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2025.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"