Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Kirkland Lake Gold meldet Ergebnisse des Jahres 2016

31.03.2017  |  Minenportal.de
Kirkland Lake Gold Limited gab diese Woche die Ergebnisse der zwölf Monate bis 31. Dezember 2016 bekannt. Für die zwölf Monate meldete das Unternehmen einen Nettogewinn von 42,1 Mio. USD bzw. 0,35 USD je Aktie. Im vierten Quartal wurde ein Nettogewinn von 3,1 Mio. USD bzw. 0,02 USD je Aktie verbucht.

Im Gesamtjahr wurde ein Umsatz von 406,7 Mio. USD generiert. Im vierten Quartal erreichte er 134,2 Mio. USD. Der operative Cashflow erreichte im Gesamtjahr 180,9 Mio. USD; in den drei Monaten zum 31. Dezember lag er bei 65,0 Mio. USD.

Im gesamten Geschäftsjahr erzielte Kirkland einen durchschnittlichen Verkaufspreis von 1.234 USD je Unze Gold. Die All-In Sustaining Costs lagen 2016 bei 923 USD/oz und im vierten Quartal bei 883 USD/oz.

Die Goldproduktion des Unternehmens erreichte im Gesamtjahr 314.495 oz. In den drei Monaten wurde ein Ausstoß von 106.609 oz verzeichnet.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Mineninfo
Kirkland Lake Gold Ltd.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"