Türkei-Krise - nur die Spitze des Eisbergs
27.08.2018 | Prof. Dr. Thorsten Polleit
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Sie müssen die Probleme der US-Dollar- beziehungsweise Euro-Schuldner in ihrer Geldpolitik berücksichtigen, das heißt, eine weiterhin laxe Geldpolitik verfolgen: die Zinsen relativ niedrig halten und sicherstellen, dass die Kreditund Geldmengen weiter anschwellen. Solche systemstützenden Maßnahmen laufen jedoch auf eine immer höhere weltweite Verschuldung hinaus, die früher oder später eine Schuldenmonetisierung in großem Stil provoziert. In den USA, Europa oder Japan sind die Anfänge bereits erkennbar: Die Zentralbanken kaufen Schuldpapiere gegen Ausgabe von neu geschaffenem Geld.Die damit verbundenen Niedrigzinspolitiken und Kredit- und Geldmengenausweitungen haben die Konjunkturen bislang in Gang gehalten und vor allem auch die Preise auf den Vermögensmärkten - den Märkten für Aktien, Bonds, Häuser und Grundstücke - in die Höhe getrieben; und das könnte auch noch einige Zeit so weitergehen. Die Kaufkraft des Geldes kommt dabei jedoch unter die Räder, die offiziellen Währungen sind kein "sicherer Hafen" mehr, vor allem dann, wenn man die Türkei-Krise als Spitze eines Eisbergs interpretiert:
Insbesondere Fed und EZB sorgen für eine wachsende Verschuldung der Weltwirtschaft in US-Dollar und Euro - und verursachen dadurch ein großes Dilemma: Entweder richten sie ihre Geldpolitik an den Erfordernissen ihrer eigenen Währungsräume aus - und laufen Gefahr, den neuen weltweiten Kreditboom platzen zu lassen. Oder aber sie berücksichtigen die Lage der US-Dollar- und Euro-Schuldner in anderen Regionen der Welt - und müssen eine zusehends inflationäre Geldpolitik betreiben. Fed und EZB werden erpressbar durch die ausländischen US-Dollar- und Euro-Schuldner. Druck und Anreiz steigen, eine inflationäre Geldpolitik zu betreiben, um eine neuerliche Kreditkrise zu verhindern.
Anhang
© Prof. Dr. Thorsten Polleit
(1) Siehe hierzu: Degussa Marktreport, 11. Mai 2018, www.degussagoldhandel.de/pdf/marktreport/Degussa-Marktreport-11-05-2018.pdf, S. 1 - 6.
(2) Siehe hierzu BIS, 30. Juli 2018 (www.bis.org/statistics/gli1807.pdf).